ESG-Offenlegung von Banken gemäß Säule III und CSRD
Startdaten und Startorte
computer Online: online 4. Jun 2025 |
Beschreibung
Die Bedeutung von transparenter und offener Kommunikation mit Stakeholdern hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Fast alle ESG-Anforderungen beinhalten mittlerweile die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen.
Dieses Seminar konzentriert sich auf die notwendigen Inhalte für Nachhaltigkeitsberichte gemäß der neuen Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) sowie auf Säule III Offenlegung zu ESG-Risiken gemäß Art. 449a der neuen CRR für kleinere Institute, die ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmals unter diese Berichtspflichten fallen.
Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wird der Kreis der Unternehmen, die solche B…
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Die Bedeutung von transparenter und offener Kommunikation mit Stakeholdern hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Fast alle ESG-Anforderungen beinhalten mittlerweile die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen.
Dieses Seminar konzentriert sich auf die notwendigen Inhalte für Nachhaltigkeitsberichte gemäß der neuen Corporate Sustainablity Reporting Directive (CSRD) sowie auf Säule III Offenlegung zu ESG-Risiken gemäß Art. 449a der neuen CRR für kleinere Institute, die ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmals unter diese Berichtspflichten fallen.
Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht wird der Kreis der Unternehmen, die solche Berichte erstellen müssen, erheblich erweitert. Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen eine Vielzahl von Banken Nachhaltigkeitsberichtsinhalte gemäß CSRD sowie den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstmals in den Lagebericht integrieren.
Die neuen Pflichtangaben fallen somit auch unter die Jahrabschlussprüfung. Ebenso müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 viele Institute erstmals in ihrem Säule III Offenlegungsbericht Angaben zu Ihren ESG-Risiken gemäß Art. 449a CRR sowie den dazugehörigen Implementing Technical Standards (ITS) der European Banking Authority (EBA) vorlegen. Diese Offenlegung umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Angaben und auch die sogenannte Green Asset Ratio (GAR) und die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) sowie Angaben zu CO2-Emissionen und Transitionsplänen.
Das Seminar erklärt die regulatorischen Anforderungen und bietet
Bankfachleuten Unterstützung bei der Einordnung und Umsetzung der
vielfältigen regulatorischen Vorgaben inklusive der diesbezüglichen
Projektplanung.
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