Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern
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Beschreibung
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbe…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5
Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.
Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.
Asbestzementprodukte fallen z. B. an
- als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
- als Dachdeckungen
- als Fassadenverkleidungen
- bei Industriedemontagen
- bei Reinigungs- und Malerarbeiten
- bei Gerüstbauarbeiten
Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich
um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von
gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine
Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und
Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem
staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde
erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs
Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von
sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest
wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B.
nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und
Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen
Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese
Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich
anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und
künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und
Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C
Inhalte
- Asbestzementprodukte
- Abfallrechtliche Grundlagen der Asbestentsorgung
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Vorschriften und Regelungen zum Umgang mit Asbest(-zement)
- Verwendung von Asbest
- Maßnahmen zur Sicherheit
- Arbeitsgeräte
- Personelle Anforderungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen
- Instandhaltungsarbeiten
Zielgruppe
- Beförderer von Asbestabfällen
- Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen sowie von Zwischenlagern
- Betriebsleiter und Führungspersonal von Transport- und Entsorgungsunternehmen, verantwortliche Personen gemäß EfbV / AbfAEV oder Personen, die als betriebliche Abfallbeauftragte bestellt werden sollen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
