Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern

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Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern

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Startdaten und Startorte
placeOffenbach
17. Aug 2026 bis 18. Aug 2026
placeHamburg
14. Sep 2026 bis 15. Sep 2026
placeOffenbach
21. Sep 2026 bis 22. Sep 2026
placeKöln
5. Okt 2026 bis 6. Okt 2026
placeOffenbach
19. Okt 2026 bis 20. Okt 2026
placePotsdam
2. Nov 2026 bis 3. Nov 2026
placeHamburg
10. Nov 2026 bis 11. Nov 2026
placeOffenbach
16. Nov 2026 bis 17. Nov 2026
placeStuttgart
23. Nov 2026 bis 24. Nov 2026
placeMünchen (Holzkirchen)
7. Dez 2026 bis 8. Dez 2026
placeOffenbach
14. Dez 2026 bis 15. Dez 2026
Beschreibung
Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter. Mt versicherungsvalidem Zertifikat.
Beschreibung

Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbe…

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Staatlich anerkannter zweitägiger Lehrgang zum Erwerb der Asbest-Sachkunde für die Lagerung und die Abfallentsorgung von Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) gem. TRGS 519 Anlage 4C in Entsorgungs- und Transportunternehmen. Sachkundelehrgang für Deponiemitarbeiter. Mt versicherungsvalidem Zertifikat.
Beschreibung

Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519, Anlage 4 ist gem. § 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.

Für Deponien gilt: für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen auf Deponien darf nur sachkundiges Personal (TRGS 519, Anlage 4) eingesetzt werden. Dies gilt auch für die aufsichtsführende Person. (LAGA Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle-, veröffentlicht am 08.05.2023, Kap. 7.2.4 und Kap. 7.2.5

Trotz eines weitreichenden Herstellungs- und Verwendungsverbotes finden sich auch heute noch vielerorts Asbestzementprodukte, die entfernt und entsorgt werden müssen.

Der Umgang mit diesen Abfällen sowie die Verpackung/Umverpackung (etwa nach Autounfällen) asbesthaltiger Abfälle setzt bei Mitarbeitern von Entsorgungs- und Transportunternehmen eine Sachkunde nach TRGS 519 voraus.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem behördlich anerkannten zweitägigen Lehrgang erworben.

Asbestzementprodukte fallen z. B. an

  • als Dämmungen / Isolierungen / Dichtungen
  • als Dachdeckungen
  • als Fassadenverkleidungen
  • bei Industriedemontagen
  • bei Reinigungs- und Malerarbeiten
  • bei Gerüstbauarbeiten

Wichtig zu wissen: Bei Asbest handelt es sich um einen sog. „gefährlichen Abfall“ im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Gewerbliche Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungserlaubnis. Hierzu ist gemäß §5 der Abfallanzeige und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) zwingend die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Seminar zum Erwerb der Fachkunde erforderlich: Entsorgungsfachbetriebe Grundkurs

Diese Fachkunde befähigt nur zum reinen Transport von sachgerecht verpackten Asbestabfällen. Für den Umgang mit Asbest wie z. B. Entgegennahme von Asbest, Verpacken, Umverpacken (z. B. nach einem Autounfall), Laden, Abladen, Zwischenlagern/Lagern und Entsorgung ist der Nachweis der Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 519, Anlage 4C, erforderlich. Diese Sachkunde wird in dem vorliegenden zweitägigen staatlich anerkannten Lehrgang erworben: Umgang mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF) in Entsorgungs- und Transportunternehmen, TRGS 519, Anlage 4C


Inhalte
  • Asbestzementprodukte
  • Abfallrechtliche Grundlagen der Asbestentsorgung
  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Vorschriften und Regelungen zum Umgang mit Asbest(-zement) 
  • Verwendung von Asbest
  • Maßnahmen zur Sicherheit
  • Arbeitsgeräte 
  • Personelle Anforderungen 
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen
  • Instandhaltungsarbeiten

Zielgruppe
  • Beförderer von Asbestabfällen
  • Mitarbeiter von mobilen und stationären Schadstoffannahmestellen sowie von Zwischenlagern
  • Betriebsleiter und Führungspersonal von Transport- und Entsorgungsunternehmen, verantwortliche Personen gemäß EfbV / AbfAEV oder Personen, die als betriebliche Abfallbeauftragte bestellt werden sollen.
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