TRGS 520 - Erwerb der Fachkunde
Startdaten und Startorte
computer Online: Online-Live-Seminar 28. Apr 2021 bis 30. Apr 2021 |
Beschreibung
Dreitägige Schulung zum Erwerb der Fachkunde zur Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen für gefährliche AbfälleBeschreibung
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:
- Chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
- Ersthelferausbildung
- Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 5.2, Anlage 3 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichen…
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Beschreibung
Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:
- Chemiespezifische Fachausbildung (z. B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
- Ersthelferausbildung
- Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 5.2, Anlage 3 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den dreitägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
Inhalte
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
- Prüfung nach den Vorgaben des Bundesverbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft
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