Fachkunde Asbest nach § 11a GefStoffV in Verbindung mit TRGS 517
Beschreibung
JETZT VORBEREITEN AUF 2027!
Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 wird der Nachweis der Fachkunde für Tätigkeiten mit Asbest gesetzlich verpflichtend. Ab dem 06.12.2027 müssen alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien umgehen, an einer anerkannten Fachkundeschulung gemäß § 11a GefStoffV teilgenommen haben und die Teilnahme nachweisen können.
Diese…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Beschreibung
JETZT VORBEREITEN AUF 2027!
Mit der novellierten Gefahrstoffverordnung vom 05.12.2024 wird der Nachweis der Fachkunde für Tätigkeiten mit Asbest gesetzlich verpflichtend. Ab dem 06.12.2027 müssen alle Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien umgehen, an einer anerkannten Fachkundeschulung gemäß § 11a GefStoffV teilgenommen haben und die Teilnahme nachweisen können.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, in welcher Branche oder in welchem Umfang der Kontakt mit Asbest erfolgt. Unser Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde – rechtssicher, kompakt und praxisnah. Sie gilt für alle Personen, die keine Sachkunde nach TRGS 519 besitzen und auf Asbestbaustellen oder an asbesthaltigen Materialien z.B. im Straßenbau oder an asbesthaltigen Natursteinen arbeiten.
Melden Sie sich jetzt schon rechtzeitig für diese Schulung an, da ab nächstes Jahr die Schulungstermine schnell ausgebucht sein werden.
Inhalte
Nach der Teilnahme sind Sie in der Lage:
- Asbestgefahren richtig einzuschätzen
- die Anforderungen der neuen GefStoffV und TRGS 517 sicher anzuwenden
- Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich) zu erkennen und umzusetzen
- Arbeitsbereiche sicher einzurichten
- PSA korrekt zu verwenden
- Reinigung und Entsorgung fachgerecht durchzuführen
Seminarinhalte (10 Unterrichtseinheiten / 1 Tag)
- Einführung: Vorkommen, Eigenschaften und Risiken von Asbest
- Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten
- Neue GefStoffV (2024): Pflichten nach § 11a, Risikomodell (Ampelprinzip)
- Risikoklassen: Was ist noch erlaubt, was bleibt verboten?
- Gefährdungsbeurteilung und Anzeigeverfahren
- Technische Schutzmaßnahmen (z.B. H-Sauger, Absaugung)
- Organisation des Arbeitsbereichs (z.B. Schwarz-Weiß-Trennung)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der Praxis
- Reinigung, Freigabe, Entsorgung von Asbestabfällen
- Fallbeispiele, Wiederholung, offene Fragen
Wichtig zu wissen:
- Kein Sachkundenachweis erforderlich
- Keine Prüfung, aber qualifizierte Teilnahmebescheinigung
- Erfüllt die Anforderungen der GefStoffV § 11a i. V. m. TRGS 517
- Gültig als Nachweis gegenüber Behörden und Auftraggebern
Zielgruppe
- Handwerker:innen im Ausbau und Renovierung (z.B. Elektriker, SHK, Bodenleger)
- Beschäftigte in Industrie, Tief- und Straßenbau, Abbruch- und Sanierungsgewerken
- Mitarbeiter:innen im Gleis- oder Tunnelbau
- Beschäftigte in Steinbrüchen oder Natursteinverarbeitung
- Personal ohne TRGS-519-Sachkunde, das mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen kann
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