Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r

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Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz - Immissionsschutzbeauftragte/r

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Startdaten und Startorte

placeOffenbach
3. Jun 2024 bis 6. Jun 2024
placeOffenbach
23. Sep 2024 bis 26. Sep 2024
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2. Dez 2024 bis 5. Dez 2024

Beschreibung

Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Beschreibung

Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die …

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Staatlich anerkannter viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r (§ 53 BImSchG) und für die Anzeige bei der zuständigen Behörde (§ 55 BImSchG)
Beschreibung

Der Fachkundelehrgang erfüllt die Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt und somit bundesweit gültig.

Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragter) ist nach § 53 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann ggf. anordnen, dass mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen sind.

Die Beauftragung bzw. Bestellung ist vom Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen und die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten liegen im Wesentlichen in den Bereichen Beratung und Information. Bei Nichtbestellung eines Störfallbeauftragten hat er auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG) wahrzunehmen. Der Immissionsschutzbeauftragte trägt die Verantwortung für die ihm obliegenden Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Unternehmer. Der Beauftragte kann Maßnahmen vorschlagen, besitzt aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern.

Voraussetzung für die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten ist u. a. der Erwerb der Fachkunde in einem staatlich anerkannten Lehrgang.

Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten erlangt die beauftragte Person einen Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nur außerordentlich aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann (§ 58d BImSchG). Im Organigramm wird der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz der „Stabsstelle“ zugeordnet. Immissionsschutzbeauftragte sind im Wesentlichen informierend und unterstützend tätig.


Ziele

Erwerb der Fachkunde als Voraussetzung für die Bestellung als Immissionsschutzbeauftragte/r und Anzeige bei der verantwortlichen Aufsichtsbehörde.


Inhalte
  • Einführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz und erlassene Verordnungen
    Begriffsdefinitionen, Systematik, Regelungsinhalte, Verhältnis des deutschen Immissionsrechts zu den europäischen Regelungen, Umsetzungssystematik
  • Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten
    Unternehmenssicht, Theorie und Praxis der Beauftragten, Pflichten, Rechte, Chancen und Hindernisse
  • Energieeinsparung ist Immissionsschutz
    Sparsame und effiziente Verwendung von Energie, Energieeinsparpotenziale in Büro und Produktion
  • TA-Luft – Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
    Regelungsinhalte, Geltungsbereich, Systematik der Anwendung, Anhänge
  • Emissionsüberwachung und Immissionsminderung
    Eigenüberwachung der Emissionen, Techniken und Praxis der Emissionsüberwachung für Stäube und dampf- bzw. gasförmige Stoffe, Praxis der Emissionsmessung mit Gerätevorführung, Emissionserklärung (11. BImSchV)
  • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
  • Emissionsminderungstechniken
  • Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Umweltschutz
  • Chemische und physikalische Eigenschaften der Stoffe
    Schadstoffarten und -klassen, Wirkung der Schadstoffe auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
    Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Geräusche, Lärm
    Wirkung auf den Menschen, Definition von akustischen Größen
  • TA-Lärm
    Einschließlich physikalischer Grundlagen, Berechnungen, Beurteilung von Geräuschen, Messtechnik nach TA-Lärm, Durchführung der Messung
  • Erschütterungen
    Wirkung auf den Menschen. Messung und Beurteilung
  • Grundlagen des Abfallrechts, Abfalleinstufung
    Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadstofflose Verwertung von Abfall, Beschreibung möglicher Abfallstoffe (umwelterhebliche Eigenschaften, Mengen und Konzentrationen)
  • Abfallwirtschaft im Kraftwerk
    Thermische Verwertung, Reinigung der Abgase
  • Einsatz von Sekundärbrennstoffen
    Beispiel Zementindustrie, Entstehung und Lagerung von Abfall – Bezug zur 4. BImSchV
  • Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
    Anlagenbegriff, Vorgespräche
  • Antragsunterlagen, Verfahrensablauf, Rechtsschutz
  • Abwasserprobleme bei BImschG genehmigten Anlagen
    Fallbeispiele, z. B. Wasseraufbereitung für Kühlwasser, Betriebswasser sowie Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen
  • Minderung von Lärmemissionen
    Technische Maßnahmen zur Minderung, planerische Instrumente, baulicher Schallschutz bei Industrieanlagen, Fallbeispiele erläutert anhand von Diapositiven
  • Lärmkarten im gebietsbezogenen Lärmimmissionsschutz

Zielgruppe
  • Fach- und Führungskräfte, die Aufgaben in diesem
    Bereich wahrnehmen und als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellt werden.
  • Führungskräfte, die Aufgaben in diesem Bereich
    kontrollieren oder delegieren.
  • Fachkräfte, die am Aufbau von Umweltmanagementsystemen mitwirken und erweiterte Grundkenntnisse zu Anforderungen an den betrieblichen Immissionsschutz benötigen.

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