Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator)

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Auffrischung für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGe-Koordinator)

Umweltinstitut Offenbach GmbH
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Startdaten und Startorte

computer Online: Online-Live-Seminar
19. Jun 2024
computer Online: Online-Live-Seminar
25. Sep 2024
computer Online: Online-Live-Seminar
13. Dez 2024

Beschreibung

Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
Beschreibung

SiGe-​Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!

Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.

Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für di…

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Eintägiges Online-Seminar zur Auffrischung der Koordinatorenkenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30. Eine regelmäßige Fortbildung ist im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) notwendig.
Beschreibung

SiGe-​Koordinatoren - Update 2022
Neue Vorschriften zum Arbeitsschutz! Verlieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz durch fehlende Fortbildung!

Der Wandel im Arbeitsschutzbereich bringt den Erlass neuer Vorschriften oder die Neuerung vorhandener Arbeitsschutzvorschriften mit sich. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und die DIN 4420 sind nur ein Teil dieser neuen oder erneuerten Vorschriften.

Aufgrund dieser Flut neuer Vorschriften ist es für die Koordinatoren meist schwierig, eine Übersicht über die Neuerungen zu erlangen und damit auf dem neuesten Stand zu bleiben. Zudem sind die neuen staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen überwiegend auf die Anwendung in der Industrie oder in stationären Betrieben zugeschnitten. Die Umsetzung im Baubereich lässt häufig Fragen offen.

Eine regelmäßige Fortbildung im Sinne der TRGS 524 Nr. 3.1 (6) ist daher zwingend notwendig.

Der Begriff "regelmäßig" wird in der TRGS nicht näher definiert. Ein Zeitraum von 5 Jahren wird als angemessen betrachtet, allerdings kann eine Fortbildung bei erheblichen Änderungen bzw. Neuerungen an die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung selbstverständlich auch schon vor Ablauf dieser Frist als notwendig erachtet werden.

Das Umweltinstitut bietet in einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung komprimierte Informationen zum aktuellen Stand im Arbeitsschutzbereich an.


Inhalte
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Baustellenverordnung
    • Arbeitsschutzrecht
    • Arbeitsschutzsystem
    • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
    • Verkehrswege
    • Hochgelegene Arbeitswege
    • Gerüste
    • Baugruben und Gräben
    • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
    • Arbeitsmittel
    • Montagearbeiten
    • Transport von Lasten
    • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Einrichtungen der Ersten Hilfe
  • Einrichten von Arbeitsstätten, Arbeitsstättenverordnung 
  • Änderungen im Gerüstbau 
  • Arbeitszeitregelungen

Zielgruppe

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, Architekten, Ingenieure, Bau- und Projektleiter, Baufachleute, Baugrundinstitute, Projektbau, Construction Management, Planungsbüros, Immobilien- und Liegenschaftsverwaltungen, Real Estate Management, Fachkräfte für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Bau-Sanierung, Geotechnik, Hoch- und Tiefbau, Montage, Techniker, Meister, Bauverwaltungen und Stadtwerke, Landesbetriebe (Liegenschafts- und Baubetreuung), Infrastructure Management

Die Veranstaltung ist von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung zum Seminar Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.

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