Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen
Startdaten und Startorte
computer Online: Online-Live-Seminar 13. Sep 2024 |
Beschreibung
Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden GewässerschutzBeschreibung
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisf…
Frequently asked questions
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Beschreibung
Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dies also durch sog. “Indirekteinleiter” den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben, wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.
Behörden der Bundesländer (untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, obere Wasserbehörden als Mittelbehörden z. B. bei den Regierungspräsidien und oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen dabei im anlagen- und stoffbezogenen Gewässerschutz (fast) ausnahmslos die geltenden „Vollregelungen“ der Konkurrenzgesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung; Oberflächengewässerverordnung) um. Diese wird verstärkt durch europäische Richtlinien und europaweit einheitliche Vorgaben beeinflusst – wie z. B. aus der Wasserrahmenrichtlinie (‚WRRL‘), mittlerweile aber auch aus der sog. Industrieemissionsrichtlinie (‚IED‘) oder den zugehörigen Referenzdokumenten (‚BREFs‘) zu best-verfügbaren Techniken bestimmter Branchen bzw. dort vorhandener Anlagen.
Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Umweltämter mit ihrer Abteilung “Abwasserüberwachung”, Abwasserverbände, Entsorgungseigenbetriebe) vollzogen werden.
Ziele
Ziel des Seminars ist es
- darzustellen, welche rechtlichen und fachlichen Hinter-gründe hinsichtlich den Anforderungen an (gewerbliche/industrielle) Abwassereinleitungen existieren.
- zu erläutern, welche Voraussetzungen grundsätzlich zu erfüllen sind und welche Kriterien beachtet werden müssen, damit Anlagen und Einleitungen dem einheitlichen und hohen Technikniveau, dem „Stand der Technik“ bzw. der „best-verfügbaren Technik“ (und somit den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen) genügen.
Hierzu wird ein Überblick über rechtliche Vorgaben gegeben, Aufbau und Inhalt der Abwasserverordnung besprochen, spezifische Probleme einzelner Abwasserherkunftsbereiche (“Anhänge”) fallweise erörtert sowie weitergehende Anforderungen an industrielle/gewerbliche Abwassereinleitungen und -anlagen (z. B. deren Eigenkontrolle oder aber auch europäische Entwicklungen) dargestellt.
Inhalte
- Wasserrechtliche Grundlagen
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- Europarecht
- Bundesrecht
- Landesrecht
- Kommunalrecht
- Fachspezifische Anforderungen
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- Abwasserverordnung
- Bsph. Darstellung für bestimmte Branchen
- Weitere Erfordernisse & Hinweise
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- Kontrolle von industriell-gewerblichen Abwasseranlagen bzw.-einleitungen
- Entsorgung flüssiger Rückstände
- Sonstige Anforderungen
Zielgruppe
Zielgruppe der Veranstaltung sind Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Planer, Berater, Anlagenersteller, Betreiber von Abwasseranlagen bzw. Einleiter oder aber als Behördenmitarbeiter mit dem Abwasserbereich bereits zu tun haben bzw. zu tun haben werden.
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