Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben

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Altholz qualifiziert erkennen, sortieren und beproben

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16. Apr 2024
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6. Jun 2024
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27. Aug 2024
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24. Okt 2024

Beschreibung

Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
Beschreibung

Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.

Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde.

Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesu…

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Eintägiger Kombi-Lehrgang zur Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 und der Fachkunde zur Durchführung der Probenahme nach § 6 Abs. 3 sowie zur Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung nach § 7 der Altholzverordnung
Beschreibung

Die neue Altholzverordnung verlangt die dokumentierte Einarbeitung und Qualifizierung der Mitarbeiter. Die Anforderungen hierzu werden durch die Verordnung selbst standardisiert.

Die eintägige Schulung vermittelt hierzu die in § 5 der Altholzverordnung geforderte Sachkunde.

Die im Rahmen der Schulung besprochenen Inhalte basieren auf der Altholzverordnung sowie praktischen Erfahrungen und sind das Ergebnis der guten Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium.

Der im Lehrgang verwendete „Leitfaden“ ist inzwischen zum Standardwerk geworden und wird öffentlich anerkannt und empfohlen.
Die neue Altholzverordnung verlangt weiterhin, dass der Betreiber einer Altholzbehandlungsanlage eine Eigenüberwachung durchzuführen hat und eine regelmäßige Fremdüberwachung sicherstellen muss.

Der Anlagenbetreiber hat die erzeugten Holzhackschnitzel und -späne zu beproben. Die Entnahme, die Untersuchung, die Dokumentation und die Aufbewahrung der Proben erfolgen nach den in § 6 Anh. IV der Altholzverordnung beschriebenen Verfahren.

Vierteljährlich hat der Betreiber die Prüfung und die Untersuchung einer Charge durch eine von der Behörde bekanntgegebenen Stelle durchführen zu lassen. Dieser Stelle sind die Aufzeichnungen und Ergebnisse der Eigenüberwachung vorzulegen.

§ 6 Anh. IV schreibt vor, dass die Probenahme zur Eigenüberwachung von Personen durchzuführen ist, die über die hierzu erforderliche Fachkunde verfügen.


Inhalte
  • Anwendung und Umsetzung von Leitlinien, qualitätsgesicherte Aufbereitung und Verwertung
  • Eigen- und Fremdüberwachung in den verschiedenen Bereichen
  • Fremd- und Schadstoffe in Althölzern und Auswirkungen auf die Entsorgungswege
  • Schnellerkennungsmethoden für Holzkontaminationen, Grenzwerte und deren Handhabung
  • Kriterien für die Einstufung und Zuordnung (Überwachungsbedürftigkeit, Ampelliste)
  • Arbeits-, Gewässer- und Brandschutz beim Umgang mit Althölzern
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen / Praxisbeispiele
  • Kontrolle von Altholz zur energetischen Verwertung (§7 und Anhang V der Altholzverordnung)

Zielgruppe

Angesprochen sind: Betreiber, Leitungs- und Aufsichtsper-sonal sowie Mitarbeiter von Annahmestellen und Verwertungsanlagen, Mitarbeiter von Entsorgungsfachbetrieben, Abfallbeauftragte, Mitarbeiter von Behörden, Ingenieur- und Beratungsbüros.

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