15. Umweltakademie Fresenius-Fachtagung "Fortbildung für Mehrfachbeauftragte"
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutzbeauftragte
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Wen treffen Sie auf dieser Tagung?
- Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutzbeauftragte
Lassen Sie sich von unseren Referenten aus der Wirtschaft, der Rechtsprechung und den Ministerien einen aktuellen Überblick über Neuerungen und künftige Herausforderungen im Umweltrecht geben!
Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte können sich an 2 Tagen auf den neuesten rechtlichen Stand bringen. Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragter gemäß 5. BImSchV.
Wen treffen Sie auf dieser Tagung?
- Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
- Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
- Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
- Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz
Fortbildungsnachweis
Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
