Aktuelles und Praktisches im Immissionsschutz- und Störfallrecht
computer Online: 9. Nov 2026 |
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte – online, kompakt, praxisnah!
Bei diesem Online-Seminar informieren wir Sie kompakt und tagesaktuell über anstehende Neuerungen im Immissionsschutz- und Störfallrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Dieses Seminar erfüllt die Voraussetzungen einer Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und ist bundesweit staatlich anerkannt.
Die Themen
- Anlagenrecht
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Störfallrecht
- die 12. BImSchV – Betriebsbereich
- Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Für wen ist dieses Online-Seminar wichtig?
- Mitarbeitende aus den Bereichen Umwelts…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte – online, kompakt, praxisnah!
Bei diesem Online-Seminar informieren wir Sie kompakt und tagesaktuell über anstehende Neuerungen im Immissionsschutz- und Störfallrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Dieses Seminar erfüllt die Voraussetzungen einer Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und ist bundesweit staatlich anerkannt.
Die Themen
- Anlagenrecht
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Störfallrecht
- die 12. BImSchV – Betriebsbereich
- Anzeige- und Genehmigungsverfahren
Für wen ist dieses Online-Seminar wichtig?
- Mitarbeitende aus den Bereichen Umweltschutz, EQHS und Recht
- Betriebliche Umweltbeauftragte, v.a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
- Verantwortliche für Genehmigungsverfahren
Fortbildungsnachweis
Das Online-Seminar ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungsveranstaltung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten nach dem Seminar ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
