15. Umweltakademie Fresenius-Fachtagung "Fortbildung für Mehrfachbeauftragte mit Zusatztag für Abfallbeauftragte"

Dauer

15. Umweltakademie Fresenius-Fachtagung "Fortbildung für Mehrfachbeauftragte mit Zusatztag für Abfallbeauftragte"

Umweltakademie Fresenius
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Beschreibung

16.06. - 17.06.2026 – Fortbildung für Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte
18.06.2026 - Zusatztag! – Fortbildung für Abfallbeauftragte gemäß §9 AbfallbeauftragtenVO

Wen treffen Sie auf dieser Tagung?

  • Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
  • Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
  • Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
  • Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz

Fortbildung für Abfallbeauftragte

Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Bet…

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16.06. - 17.06.2026 – Fortbildung für Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte
18.06.2026 - Zusatztag! – Fortbildung für Abfallbeauftragte gemäß §9 AbfallbeauftragtenVO

Wen treffen Sie auf dieser Tagung?

  • Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
  • Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
  • Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
  • Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz

Fortbildung für Abfallbeauftragte

Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung. Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich.

Fortbildungsnachweis für Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte

Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.

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