15. Umweltakademie Fresenius-Fachtagung "Fortbildung für Mehrfachbeauftragte mit Zusatztag für Abfallbeauftragte"
16.06. - 17.06.2026 – Fortbildung für Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte
18.06.2026 - Zusatztag! – Fortbildung für Abfallbeauftragte gemäß §9 AbfallbeauftragtenVO
Wen treffen Sie auf dieser Tagung?
- Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
- Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
- Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
- Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz
Fortbildung für Abfallbeauftragte
Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Bet…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
16.06. - 17.06.2026 – Fortbildung für Immissionsschutz-,
Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte
18.06.2026 - Zusatztag! – Fortbildung für Abfallbeauftragte
gemäß §9 AbfallbeauftragtenVO
Wen treffen Sie auf dieser Tagung?
- Abteilungsleiter und leitende Mitarbeiter aus Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits- und Arbeitsschutzabteilungen
- Betriebliche Umweltbeauftragte, v. a. Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sowie Gewässerschutz- und Abfallbeauftragte
- Leiter der Rechtsabteilungen aus der produzierenden Industrie
- Umweltgutachter, Unternehmensberater und Kanzleien mit dem Fokus auf betrieblichem Umweltschutz
Fortbildung für Abfallbeauftragte
Aufrechterhaltung der Fachkunde für den Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung. Hierfür ist der Besuch von allen 3 Veranstaltungstagen erforderlich.
Fortbildungsnachweis für Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte
Die Tagung ist bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte! Diese ist alle zwei Jahre gesetzlich gefordert. Sie erhalten am Ende der Tagung ein anerkanntes Zertifikat Ihrer Fortbildung zum Erhalt Ihrer Fachkunde im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Gewässerschutzbeauftragte erhalten ebenfalls ein Zertifikat zum Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung gemäß §§64-66 WHG.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
