Offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Fortbildung für Sachverständige im Sinne von § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

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Offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Fortbildung für Sachverständige im Sinne von § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

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Startdaten und Startorte
placeHamburg
23. Sep 2027
Beschreibung

Die Zertifizierung der Veranstaltung wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte nach §9 Abs. 1 der 5. BImSchV im Sinne des §7 Nr. 2 der 5. BImSchV beantragt.

Nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegebene Sachverständige im Sinne von § 29a BimSchG sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Diese muss vom Bundesministerium für Um…

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Die Zertifizierung der Veranstaltung wird beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg als Fortbildungslehrgang für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte nach §9 Abs. 1 der 5. BImSchV im Sinne des §7 Nr. 2 der 5. BImSchV beantragt.

Nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegebene Sachverständige im Sinne von § 29a BimSchG sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen. Diese muss vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit (BMU) genehmigt sein. 

Grundlage dieses Erfahrungsaustausches bilden die Erfahrungsberichte, welche von den Sachverständigen über jede Prüfung anzufertigen und den zuständigen Behörden vorzulegen sind. In diesen Berichten werden die bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie die grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit – einschließlich Störfallverordnung – zusammengefasst.

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