Zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen Vermittlung der Prüffachkunde
Startdaten und Startorte
place80339 München 13. Mai 2024 |
place45525 Hattingen 29. Mai 2024check_circle Garantierte Durchführung |
place30419 Hannover 12. Jun 2024check_circle Garantierte Durchführung |
place68159 Mannheim 26. Jun 2024check_circle Garantierte Durchführung |
place90449 Nürnberg 5. Jul 2024 |
place04103 Leipzig 2. Sep 2024 |
place45525 Hattingen 8. Okt 2024 |
place66280 Sulzbach 15. Okt 2024 |
place21129 Hamburg 5. Nov 2024 |
place99094 Erfurt 20. Nov 2024 |
place78467 Konstanz 5. Dez 2024 |
place21129 Hamburg 18. Dez 2024 |
Beschreibung
INHALT:
- Bedeutung von Leitern und Tritten für die betriebliche Arbeitssicherheit
- Gesetzliche Grundlagen zu Leitern / Tritten / fahrbaren Arbeitsbühnen
-
- Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsstättenrecht
- BetrSichV und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- TRBS 2121 Teil 2 - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (DGUV Information 201-011 - auszugsweise)
- Auswahl gültige Normen
- Sachkunde bzw. zur Prüfung befähigte Person
-
- Grundlagen und Voraussetzungen
- Bauarten und Ausführungsformen von Leitern, Tritten und Sprossen sowie fahrb…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
INHALT:
- Bedeutung von Leitern und Tritten für die betriebliche Arbeitssicherheit
- Gesetzliche Grundlagen zu Leitern / Tritten / fahrbaren Arbeitsbühnen
-
- Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsstättenrecht
- BetrSichV und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- TRBS 2121 Teil 2 - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (DGUV Information 201-011 - auszugsweise)
- Auswahl gültige Normen
- Sachkunde bzw. zur Prüfung befähigte Person
-
- Grundlagen und Voraussetzungen
- Bauarten und Ausführungsformen von Leitern, Tritten und Sprossen sowie fahrbaren Arbeitsbühnen
-
- Anforderungen an die Standsicherheit, Begehbarkeit und Trittsicherheit
- Prüfung auf Eignung und Sicherheit nach anerkannten Prüfstandards
-
- Sichtkontrolle vor der Benutzung durch den Verwender
- Dokumentation der Prüfung (Prüflisten, Kontrollbuch, Betriebsanweisungen)
- Umgang mit fehlerhaften Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
- Praktische Prüfungen an ausgewählten Exponaten
- Theoretische Abschlussprüfung
ZIELGRUPPE:
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung
befähigte Person von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
bestellt werden soll.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung
erhalten Sie das Zertifikat als "Zur Prüfung befähigte Person
(Sachkundiger) von Leitern, Tritten und fahrbaren Arbeitsbühnen
nach TRBS 1203".
HINWEIS:
Der Unternehmer kann Personen, die die Voraussetzungen nach
BetrSichV § 2 (6) und TRBS 1203 erfüllen, mit der Durchführung der
Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Vertiefende Ergänzungen
zu Steigleitern etc. werden im Seminar-Nr. 03-177 vermittelt.
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