Zur Prüfung befähigte Person von Hubladebühnen, Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Verlade- und Überladebrücken Vermittlung der Prüffachkunde

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Beschreibung

INHALT:

  • Rechtliche Grundlagen
    • BetrSichV und mitgeltende TRBS
    • DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen
    • DGUV Regel 108-006 Ladebrücken und fahrbare Rampen
    • DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
    • DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
    • DGUV Informationen 208-040 Beschaffenheit Fahrzeughebebühnen
    • DGUV Informationen 208-019 Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb und Bauarten von
    • Hubladebühnen
    • Hebebühnen
    • Hubarbeitsbühnen
    • Verladestellen, Verladebrücken, Überladebrücken, Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • Sicherheitsrelevante Bauteile der Bauarten
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten bei der Benutzung von Hebebühnen nach Vorgaben der DGUV
  • Auswahl und Qualifikation …

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INHALT:

  • Rechtliche Grundlagen
    • BetrSichV und mitgeltende TRBS
    • DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen
    • DGUV Regel 108-006 Ladebrücken und fahrbare Rampen
    • DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
    • DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
    • DGUV Informationen 208-040 Beschaffenheit Fahrzeughebebühnen
    • DGUV Informationen 208-019 Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb und Bauarten von
    • Hubladebühnen
    • Hebebühnen
    • Hubarbeitsbühnen
    • Verladestellen, Verladebrücken, Überladebrücken, Ladebrücken und fahrbare Rampen
  • Sicherheitsrelevante Bauteile der Bauarten
  • Sicherheitsgerechtes Verhalten bei der Benutzung von Hebebühnen nach Vorgaben der DGUV
  • Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
  • Prüfgrundlagen, Organisation und Ablauf
  • Theoretische Prüfung nach VDI 4068 Blatt 1

ZIELGRUPPE:

Erfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.

ABSCHLUSS:

TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den Qualifikationsnachweis der Fachkenntnisse.

HINWEIS:

Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen. Die Qualifikation für die ergänzende Prüfung von elektrischen Bauteilen nach DGUV Vorschrift 3 bzw. VDE 0701/0702 wird in diesem Seminar nicht vermittelt.

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