Zur Prüfung befähigte Person von Hubladebühnen, Hebebühnen, Hubarbeitsbühnen, Verlade- und Überladebrücken Vermittlung der Prüffachkunde
Startdaten und Startorte
Beschreibung
INHALT:
- Rechtliche Grundlagen
-
- BetrSichV und mitgeltende TRBS
- DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen
- DGUV Regel 108-006 Ladebrücken und fahrbare Rampen
- DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
- DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
- DGUV Informationen 208-040 Beschaffenheit Fahrzeughebebühnen
- DGUV Informationen 208-019 Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
- Betrieb und Bauarten von
-
- Hubladebühnen
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Verladestellen, Verladebrücken, Überladebrücken, Ladebrücken und fahrbare Rampen
- Sicherheitsrelevante Bauteile der Bauarten
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei der Benutzung von Hebebühnen nach Vorgaben der DGUV
- Auswahl und Qualifikation …
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
INHALT:
- Rechtliche Grundlagen
-
- BetrSichV und mitgeltende TRBS
- DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 Betreiben von Hebebühnen
- DGUV Regel 108-006 Ladebrücken und fahrbare Rampen
- DGUV Grundsatz 308-002 Prüfen von Hebebühnen
- DGUV Grundsatz 308-003 Führen eines Prüfbuchs
- DGUV Informationen 208-040 Beschaffenheit Fahrzeughebebühnen
- DGUV Informationen 208-019 Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
- Betrieb und Bauarten von
-
- Hubladebühnen
- Hebebühnen
- Hubarbeitsbühnen
- Verladestellen, Verladebrücken, Überladebrücken, Ladebrücken und fahrbare Rampen
- Sicherheitsrelevante Bauteile der Bauarten
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei der Benutzung von Hebebühnen nach Vorgaben der DGUV
- Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
- Prüfgrundlagen, Organisation und Ablauf
- Theoretische Prüfung nach VDI 4068 Blatt 1
ZIELGRUPPE:
Erfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte
Person bestellt werden soll.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung Nach bestandener Abschlussprüfung
erhalten Sie den Qualifikationsnachweis der Fachkenntnisse.
HINWEIS:
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten
Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach §
14 BetrSichV beauftragen. Die Qualifikation für die ergänzende
Prüfung von elektrischen Bauteilen nach DGUV Vorschrift 3 bzw. VDE
0701/0702 wird in diesem Seminar nicht vermittelt.
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