Zur Prüfung befähigte Person von Flurförderzeugen Vermittlung der Prüffachkunde
place90449 Nürnberg 16. Jul 2026 bis 17. Jul 2026check_circle Garantierte Durchführung |
place34132 Kassel 10. Sep 2026 bis 11. Sep 2026 |
place56112 Koblenz-Lahnstein 15. Okt 2026 bis 16. Okt 2026 |
place70499 Stuttgart 26. Nov 2026 bis 27. Nov 2026 |
place45525 Hattingen 11. Mär 2027 bis 12. Mär 2027 |
place66280 Sulzbach 10. Jun 2027 bis 11. Jun 2027 |
place90449 Nürnberg 22. Jul 2027 bis 23. Jul 2027 |
place34132 Kassel 7. Okt 2027 bis 8. Okt 2027 |
INHALT:
- Flurförderzeugarten
- Technische Besonderheiten
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68
- Grundsätze der Prüfung, Verantwortung
- Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
- Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
- Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
- Prüfgrundlagen für Flurförderzeuge
- Wissenstest zum Nachweis der Fachkompetenz
ZIELGRUPPE:
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung befähigte Person bestellt werden soll.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) als Nachweis der Fachkenntnisse Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
INHALT:
- Flurförderzeugarten
- Technische Besonderheiten
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68
- Grundsätze der Prüfung, Verantwortung
- Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
- Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
- Einweisung in die Prüfung von Flurförderzeugen
- Prüfgrundlagen für Flurförderzeuge
- Wissenstest zum Nachweis der Fachkompetenz
ZIELGRUPPE:
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung
befähigte Person bestellt werden soll.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) als Nachweis der
Fachkenntnisse Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie den
TÜV-Kompetenznachweis als "Zur Prüfung befähigte Person
(Sachkundiger) von Flurförderzeugen nach DGUV Vorschrift 68 §
37".
HINWEIS:
Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten
Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach §
14 BetrSichV beauftragen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
