Zur Prüfung befähigte Person für besondere Flurförderzeuge wie E-Karren, Anhänger, Wagen und Schlepper Erwerb der Sachkunde zum Prüfen nach DGUV Vorschrift 68 und anerkannten Regeln der Technik
Beschreibung
INHALT:
- Rechtliche Grundlagen, wie z. B. BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 68
- Flurförderzeugarten nach DGUV Vorschrift 68
- Technische Besonderheiten der E-Karren, Anhänger, Wagen, Schlepper oder ähnliche Bauvarianten nach Definition der DGUV Vorschrift 68
- Wartung und Pflege nach Herstellervorgaben (Gebrauchsanweisungen)
- Grundsätze der durchzuführenden Prüfung
- Verantwortung, Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
- Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
- Einweisung in die Prüfung von besonderen Flurförderzeugen
- Prüfgrundlagen für besondere Flurförderzeuge
- Beispiele zur Durchführung und Dokumentation von Prüfungen
ZIELGRUPPE:
Betriebserfahrenes Fachpersona…
Frequently asked questions
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INHALT:
- Rechtliche Grundlagen, wie z. B. BetrSichV, TRBS, DGUV Vorschrift 68
- Flurförderzeugarten nach DGUV Vorschrift 68
- Technische Besonderheiten der E-Karren, Anhänger, Wagen, Schlepper oder ähnliche Bauvarianten nach Definition der DGUV Vorschrift 68
- Wartung und Pflege nach Herstellervorgaben (Gebrauchsanweisungen)
- Grundsätze der durchzuführenden Prüfung
- Verantwortung, Auswahl und Qualifikation der zur Prüfung befähigten Person
- Aufgaben und Pflichten der zur Prüfung befähigten Person
- Einweisung in die Prüfung von besonderen Flurförderzeugen
- Prüfgrundlagen für besondere Flurförderzeuge
- Beispiele zur Durchführung und Dokumentation von Prüfungen
ZIELGRUPPE:
Betriebserfahrenes Fachpersonal, das zukünftig als zur Prüfung
befähigte Person bestellt werden soll
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse
HINWEIS:
Zur Durchführung von elektrotechnischen Prüfungen an den
Flurförderzeugen müssen die Voraussetzungen nach VDE 0105-100
erfüllt sein. Diese werden nicht in diesem Seminar vermittelt!
Dieses Seminar ergänzt die vorhandene Sachkunde nach unserem
Seminar-Nr. 05-504 "Zur Prüfung befähigte Person von
Flurförderzeugen"! Der Unternehmer kann Personen, die die unter
Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der
Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.
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