Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach DGUV Grundsatz 308-009
INHALT:
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis (Stufe 1, 2a und 2b)
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Rechtsgrundlagen inkl. Vorgaben der Unfallversicherungsträger
-
- DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
- DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
- Maschinenverordnung 2023/1230 und deren Auswirkung auf geländegängigen Teleskopstapler
- Sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 1459-1:2020-07 (Stapler mit veränderlicher Reichweite)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Teleskopstap…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
INHALT:
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis (Stufe 1, 2a und 2b)
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Rechtsgrundlagen inkl. Vorgaben der Unfallversicherungsträger
-
- DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- DGUV Grundsatz 308-009 - Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
- DGUV Information 208-059 - Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern
- Maschinenverordnung 2023/1230 und deren Auswirkung auf geländegängigen Teleskopstapler
- Sicherheitstechnische Anforderungen nach DIN EN 1459-1:2020-07 (Stapler mit veränderlicher Reichweite)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Teleskopstapler allgemein
- Fahrerrückhaltesysteme nach BetrSichV Anhang 1 Ziffer 1.4 ff
- Grundsätzlicher Aufbau von Teleskopstaplern und die Besonderheiten bzw. Unterschiede zwischen den Stufen 1, 2a und 2b
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von geländegängigen Teleskopstaplern (DGUV Vorschrift 1 § 7)
- Pflichten und Verantwortung der Staplerfahrer und der betrieblichen Vorgesetzten
- Vorbereitung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfungen für alle Stufen der Qualifizierungen
- Feststellung der Prüfungsergebnisse und Vorgehensweise bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis
- Schriftliche Abschlussprüfung als Nachweis der erforderlichen Fachkunde als Ausbilder
ZIELGRUPPE:
Erfahrene Teleskopstaplerfahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen
und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung (digital) Nach bestandener
Abschlussprüfung erhalten Sie den Fachkundenachweis der
erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang für Ausbilder von
geländegängigen Teleskopstaplern.
HINWEIS:
Als Ausbilder für Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern kann
tätig werden, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und
Erfahrung ausreichende Kenntnisse in Theorie und Praxis auf dem
Gebiet der in den Qualifizierungsstufen 1, 2a und 2b beschriebenen
Teleskopstapler nachweisen kann. Dies gilt als erfüllt, wenn nach
erfolgreicher Qualifizierung zum Teleskopstaplerfahrer mehrjährige
Erfahrung im praktischen Umgang mit geländegängigen
Teleskopstaplern vorliegt. Das beinhaltet auch das notwendige
Sprachverständnis (deutsch).
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
