Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen nach DGUV Grundsatz 308-001
Startdaten und Startorte
Beschreibung
INHALT:
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- Mitgeltende technische Regelwerke für Flurförderzeuge (Stapler)
- Maschinenrichtlinie 2006/42 und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge allgemein
- BetrSichV Anhang 1 und Anhang 2 und die speziellen Anforderungen an Flurförderzeuge
- Fahrerrückhaltesysteme
- Grundsätzlicher Aufbau von Staplern und die Besonderheiten bzw. Unterschiede zwischen den Antriebsarten Gas, Strom und Kraftstoff
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von Fl…
Frequently asked questions
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INHALT:
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- Mitgeltende technische Regelwerke für Flurförderzeuge (Stapler)
- Maschinenrichtlinie 2006/42 und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Flurförderzeuge allgemein
- BetrSichV Anhang 1 und Anhang 2 und die speziellen Anforderungen an Flurförderzeuge
- Fahrerrückhaltesysteme
- Grundsätzlicher Aufbau von Staplern und die Besonderheiten bzw. Unterschiede zwischen den Antriebsarten Gas, Strom und Kraftstoff
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von Flurförderzeugen (DGUV Vorschrift 1 § 7)
- Pflichten und Verantwortung der Staplerfahrer und der betrieblichen Vorgesetzten
- Vorbereitung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung
- Feststellung der Prüfungsergebnisse und Vorgehensweise bei der Ausstellung der Fahrerlaubnis
ZIELGRUPPE:
Erfahrene Staplerfahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen und
zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
HINWEIS:
Als Ausbilder für Flurförderzeugfahrer kann tätig werden, wer auf
Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den
einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist.
Weitere Voraussetzungen sind: Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche
Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen / Zwei Jahre Erfahrung
im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen / Meister oder
mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
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