Ausbildung zum Ausbilder für die Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008
Startdaten und Startorte
Beschreibung
INHALT:
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Mitgeltende technische Regelwerke für Hubarbeitsbühnen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und DGUV Grundsatz 308-002
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und deren Auswirkung auf Hubarbeitsbühnen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Hubarbeitsbühnen allgemein
- BetrSichV Anhang 2.5 und die speziellen Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Sicherheitseinrichtungen und Funktionsstörungen
- Persönliche Vor…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
INHALT:
- Vorbereitung der Unterweisungsteile Theorie und Praxis
- Zusammenstellung der Schulungsunterlagen und des Zeitplans
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Mitgeltende technische Regelwerke für Hubarbeitsbühnen DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 und DGUV Grundsatz 308-002
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und deren Auswirkung auf Hubarbeitsbühnen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren Auswirkung auf Hubarbeitsbühnen allgemein
- BetrSichV Anhang 2.5 und die speziellen Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Sicherheitseinrichtungen und Funktionsstörungen
- Persönliche Voraussetzung für das Führen von Hubarbeitsbühnen (DGUV Vorschrift 1 §§ 7, 8)
- Pflichten und Verantwortung der Bediener und der betrieblichen Vorgesetzten
- Vorbereitung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung
- Feststellung der Prüfungsergebnisse und Vorgehensweise bei der Ausstellung der Bedienerausweise
ZIELGRUPPE:
Erfahrene Bediener von Hubarbeitsbühnen, die eine Bedienerlaubnis
besitzen und zukünftig selbst Bedienpersonal ausbilden sollen.
ABSCHLUSS:
TÜV-Teilnahmebescheinigung
HINWEIS:
Als Ausbilder für Bediener von Hubarbeitsbühnen kann tätig werden,
wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen hat und
mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
vertraut ist. Weitere Voraussetzungen sind: Mindestalter 24 Jahre /
Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen / Zwei
Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Hubarbeitsbühnen
/ Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger
Funktion
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