Startdaten und Startorte
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Hersteller und Vertreiber von Stoffen und Zubereitungen sind, nach der REACH-Verordnung (national: Bekanntmachung 220), zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Die Erstellung kann nur eine sachkundige Person in Ihrem Unternehmen übernehmen, die zuvor eine Schulung absolviert hat und somit über die nötigen Kenntnisse verfügt.
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