Internationaler Datenverkehr gemäß DS-GVO.
Spätestens seit dem „Schrems-II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs oder der neuen Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission wird klar, wie essenziell die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in ein Drittland für international tätige Unternehmen bzw. Unternehmen mit Dienstleistern außerhalb der EU und des EWR ist. Auch der neu in Kraft getretene Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework bietet nun z.B. klare Grundlagen für die Datenübermittlung an zertifizierte Organisationen in den USA. Profitieren Sie von der Fachexpertise unseres Referenten zum Internationalen Datenverkehr gemäß DS-GVO.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Spätestens seit dem „Schrems-II“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs oder der neuen Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission wird klar, wie essenziell die datenschutzrechtliche Auseinandersetzung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten in ein Drittland für international tätige Unternehmen bzw. Unternehmen mit Dienstleistern außerhalb der EU und des EWR ist. Auch der neu in Kraft getretene Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework bietet nun z.B. klare Grundlagen für die Datenübermittlung an zertifizierte Organisationen in den USA. Profitieren Sie von der Fachexpertise unseres Referenten zum Internationalen Datenverkehr gemäß DS-GVO.
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