Erstellung eines Sicherheitskonzeptes gemäß § 43 MVStättVO.
Startdaten und Startorte
computer Online: Live Virtual Classroom K170S10064N2421004 3. Apr 2024 bis 5. Apr 2024 |
placeFrankfurt am Main K950S10064N2423914 19. Aug 2024 bis 21. Aug 2024 |
computer Online: Live Virtual Classroom K950S10064N2457582 4. Nov 2024 bis 5. Nov 2024 |
placeBerlin K170S10064N2421005 26. Nov 2024 bis 28. Nov 2024 |
Beschreibung
Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Inhalt
Zielguppe
Das Seminar zur Erstellung von Sicherheitskonzepten nach MVStättVO eignet sich besonders gut für Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kult…
Frequently asked questions
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Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskonzepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.
Inhalt
Zielguppe
Das Seminar zur Erstellung von Sicherheitskonzepten nach MVStättVO eignet sich besonders gut für Betreiber von Versammlungsstätten, Eventmanager und verantwortliche Personen für Veranstaltungstechnik, Führungskräfte/Verantwortliche in Ämtern der Gemeinden, Städte und Kreise für öffentliche Ordnung, Bauaufsicht, Feuerwehr, Bürgermeister, Kultur, Presse und Sport oder Schule sowie Brandschutzbeauftragte, Facility Manager, Architekten, Meister und Ingenieure.
Nutzen
Hinweise
Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar Nr. 10078).
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