Aufsichtführende im Zeltbau (Richtmeister).
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Nach § 7 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42) hat der/ die Unternehmer:in dafür zu sorgen, dass Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von einer / einem Aufsichtführenden geleitet und beaufsichtigt werden, der bzw. die die dafür erforderliche Sachkunde und Ausbildungsnachweis besitzt. Das Seminar vermittelt das sicherheitstechnische Know-how für den Auf- und Abbau sowie für das Betreiben von Zelten.Frequently asked questions
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