Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

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Vor Ort
Startdatum und Ort

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht) nach § 40 Abs. 5 MVStättVO bzw. dem entsprechenden Landesrecht

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
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Startdaten und Startorte

placeHotel Elbflorenz , 01067, Dresden, Rosenstr. 36
5. Nov 2024 bis 7. Nov 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Frankfurt, 60598, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 116
19. Nov 2024 bis 21. Nov 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hamburg, 22525, Hamburg, Große Bahnstr. 31
10. Dez 2024 bis 12. Dez 2024
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg, 10969, Berlin, Zimmerstr. 23
13. Jan 2025 bis 15. Jan 2025
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Dresden, 01069, Dresden, Prager Str. 3
18. Mär 2025 bis 20. Mär 2025
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rhein-Ruhr, 45127, Essen, II. Hagen 7
22. Apr 2025 bis 24. Apr 2025
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Frankfurt, 60598, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 116
8. Jul 2025 bis 10. Jul 2025
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Köln, 50679, Köln, Brügelmannstr. 5
29. Sep 2025 bis 1. Okt 2025
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hamburg, 22525, Hamburg, Große Bahnstr. 31
24. Nov 2025 bis 26. Nov 2025

Beschreibung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.#Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - "Veranstaltungs- und
Produk…

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Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.#Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen (Schwerpunkt Technik/Einbauten)
Delegation von Verantwortung und Pflichten
Einsatz und Verantwortung von der Veranstaltungsleitung/Versammlungsleitung und den technischen
Aufsichtspersonen
Arbeitsschutz und Unfallverhütung für Führungskräfte und Leitungsfunktionen
Schutzziele der MVStättV 2012 und 2017
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättV (Pflichten von Betreibern und Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättV (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1 und GUV C1) - "Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung"
Erkennen von Gefährdungen, Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Erfolgskontrolle

#In unserem Seminar werden alle relevanten Kenntnisse vermittelt, um die Pflichten als Sachkundige Aufsichtsperson für Veranstaltungs- und Versammlungsstätten erfüllen zu können. Grundlage ist § 40 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1). Sie erhalten umfassende Informationen über die Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie Verantwortung und Pflichten delegieren. Grundlegende Kenntnisse über Arbeitsschutz und Bauverordnungen runden den Themenkomplex des Seminars ab.

Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) und den Versammlungsstättenverordnungen (VStättV) der einzelnen Bundesländer sind die Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten stetig gestiegen. Die sichere Durchführung der Veranstaltung steht dabei immer im Vordergrund. Die Sachkundige Aufsichtsperson ist bei Veranstaltungen, auf Messen, Konzerten, Sportereignissen, Schultheatern und anderen kulturellen Ereignissen immer mehr gefragt. Grundlage sind die Versammlungsstättenverodnung (VStättV) 2012 - 2017 und die DGUV Vorschrift 17 § 15 (ehemals BGV C1 und GUV C1).

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