Projektleiterkurs nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung Anerkannter Fortbildungslehrgang
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin) und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurses gemäß § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung erforderlich.#Gentechnikgesetz und Einführung in die zugehörigen Rechtsverordnungen- Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe
- Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Seuchenrechtliche Vorschriften
Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
Umwelterwägungen bei Freisetzungen
- Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, V…
Frequently asked questions
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- Einführung in die Rechtsvorschriften und Rechtsbegriffe
- Mikrobielle Infektionen, Sterilisation, Desinfektion, Inaktivierung
- Seuchenrechtliche Vorschriften
Gentechnik-Sicherheitsverordnung, weitere Verordnungen und Regelungen zur Gentechnik
- Risikobewertung und Sicherheitseinstufung
Umwelterwägungen bei Freisetzungen
- Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Verfahrensfragen und Fallbeispiele
Arbeitsmedizinische Vorschriften
- Sichere Arbeitsweise#Projektleiterkurs nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung: In diesem Kurs erwerben Sie die nötige Sachkunde, um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können. Erfahren Sie alles Wissenswerte über rechtliche Verordnungen und das Gentechnikgesetz. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen Sicherheitsverordnungen und Einstufungen zur Risikobewertung. Praxisnahe Unterrichtsmaterialien unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens im betrieblichen Ablauf. Durch den Austausch mit Teilnehmenden erfahren Sie wertvolle Hinweise zu realen Fallbeispielen: Um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können, müssen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) ein Projektleiter sowie ein oder mehrere Beauftragte für Biologische Sicherheit bestellt werden. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen.
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