Brandschutzhelfer - Evakuierungshelfer - Räumungshelfer Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und ASR A2.2
Startdaten und Startorte
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg, 10969, Berlin, Zimmerstr. 23 15. Apr 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover, 30519, Hannover, Am TÜV 1 6. Mai 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rhein-Ruhr, 45127, Essen, II. Hagen 7 16. Mai 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Braunschweig, 38112, Braunschweig, Schmalbachstr. 16 11. Jun 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Halle/Saale, 06116, Halle/Saale, Saalfelder Str. 33 19. Jun 2024 |
placeHotel Birke GmbH & Co. KG , 24109, Kiel, Martenshofweg 2-8 9. Jul 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Bielefeld, 33609, Bielefeld, Böttcherstr. 11 27. Aug 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hamburg, 22525, Hamburg, Große Bahnstr. 31 9. Sep 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Berlin-Brandenburg, 10969, Berlin, Zimmerstr. 23 20. Sep 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover, 30519, Hannover, Am TÜV 1 15. Okt 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Köln, 50679, Köln, Brügelmannstr. 5 17. Okt 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Rostock, 18107, Rostock, Trelleborger Str. 15 4. Nov 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Bremen, 28199, Bremen, Airbus-Allee 3 14. Nov 2024 |
placeTÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Frankfurt, 60598, Frankfurt am Main, Darmstädter Landstr. 116 9. Dez 2024 |
Beschreibung
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.#Aufgaben, Rechte, Pflichten und VerantwortungRechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Ziele des Brandschutzes, der Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Brandverhütungsmaßnahmen
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
Verhalten im Räumungsfall
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brands…
Frequently asked questions
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Rechtliche Grundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Ziele des Brandschutzes, der Räumung und Evakuierung als Teil des betrieblichen Brandschutzes
Brandverhütungsmaßnahmen
Unterstützung des Brandschutzbeauftragten
Grundsätzliches zur Räumung und Evakuierung
Räumungshelfer vs. Evakuierungshelfer
Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände bzw. Brandrauch
Verhalten im Räumungsfall
Brandmeldeeinrichtungen, Kennzeichen und Sicherheitsgrafiken
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden, Sammelstellen und sichere Bereiche
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3/Alarmregeln im Notfall
Grundlagen der Verbrennung
Eigenschaften brennbarer Stoffe, Zündmöglichkeiten, Löschvorgang, Löschmittel
Einsatz von Handfeuerlöschern und Wandhydranten
Taktik der Entstehungsbrandbekämpfung
Räumungssimulation aus einem gefährdeten Bereich
Praktische Löschübungen unter Einsatz eines Brandsimulators
Schriftliche Erfolgskontrolle#In der Brandschutzhelfer Schulung werden Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse für die Funktion des Brandschutz-, Evakuierungs- und Räumungshelfers vermittelt. Sie werden mit den Anforderungen des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes vertraut und sind außerdem in der Lage, die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung zu erfüllen. Anschließend sind Sie in der Lage, erforderliche Maßnahmen als Brandschutzhelfer gezielt zu ergreifen und den Brandschutzbeauftragten Ihres Unternehmens aktiv zu unterstützen. Im praktischen Teil werden Sie in den Umgang mit Feuerlöschern eingewiesen. Sie lernen, Räumungen professionell und sachgerecht durchzuführen.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Pflicht, in seinem Unternehmen Beschäftigte als Brandschutzhelfer auszubilden und Evakuierungshelfer zu benennen. Die Anforderungen an die Beauftragten sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 konkretisiert. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
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