Unterweisung nach Kap 1.3 ADR/RID für Beteiligte/Beauftragte Personen
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Der Lehrgang betrifft Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR/RID Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- bzw. Schienenverkehr haben.
Jede Person, in deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter fällt, muss nach Kapitel 1.3 unterwiesen sein. Vor der Übernahme von Pflichten müssen die Arbeitnehmer unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die die notwendige Unterweisung nicht erfolgt ist, ausschließlich unter Überwachung einer unterwiesenen Person ausführen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von Beförderungen gefährlicher Güter umfassen.
Die Teilnehmer lernen die aktuellen Bestimmungen des Gefahr…
Frequently asked questions
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Der Lehrgang betrifft Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR/RID
Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter im Straßen- bzw.
Schienenverkehr haben.
Jede Person, in deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher
Güter fällt, muss nach Kapitel 1.3 unterwiesen sein. Vor der
Übernahme von Pflichten müssen die Arbeitnehmer unterwiesen werden
und dürfen Aufgaben, für die die notwendige Unterweisung nicht
erfolgt ist, ausschließlich unter Überwachung einer unterwiesenen
Person ausführen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10
aufgeführten besonderen Vorschriften für die Sicherung von
Beförderungen gefährlicher Güter umfassen.
Die Teilnehmer lernen die aktuellen Bestimmungen des
Gefahrgutrechts bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter kennen
und anwenden. Sie erfüllen damit die Unterweisungsverpflichtungen
gemäß Kapitel 1.3 der internationalen Gefahrgutvorschriften für den
Landverkehr.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligt sind.
Inhalt
- Allgemeine Grundlagen
- Einführung, Beförderungsvorschriften gefährlicher Güter
- Sicherheitspflichten der an der Beförderung Beteiligten
- Gefährdungen für Mensch und Umwelt
- Klassifizieren von Stoffen und Gegenständen
- Gefahrgutklassen und Verpackungsgruppen
- Freistellungs- und Ausnahmeregelungen
- Durchführung der Beförderung
- Transportbeschränkungen (z. B. bestimmte Verkehrswege, Tunnel etc.)
- Kennzeichnung von Versandstücken und Beförderungseinheiten, Begleitpapiere
- Pflichten der Verantwortlichen Personen
- Pflichten des Absenders und des Auftraggebers des Absenders, Beförderer, Verlader, Befüller, Entlader, Empfänger
- Verantwortlichkeit des Absenders für die Dokumentation (Beförderungspapiere)
- Pflichten des Verpackers bei Verpackungen bzw. Großverpackungen
- Pflichten und Kenntnisse für Verpacker und Eigentümer von Großpackmitteln (IBC)
- Übungen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
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