Grundlehrgang: Betriebsbeauftragter für Abfall - Erwerb der Fachkunde

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Grundlehrgang: Betriebsbeauftragter für Abfall - Erwerb der Fachkunde

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Startdaten und Startorte

placeErfurt
15. Apr 2024 bis 18. Apr 2024
check_circle Garantierte Durchführung
placeLeipzig
3. Jun 2024 bis 6. Jun 2024
placeEisenach
13. Aug 2024 bis 16. Aug 2024
placeBerlin
8. Okt 2024 bis 11. Okt 2024
placeGera
2. Dez 2024 bis 5. Dez 2024

Beschreibung

Mit der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“, die am 7.12.2016 veröffentlicht wurde, wurde unter anderem die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) novelliert. Die „Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ trat – wie auch die darin enthaltene neue AbfBeauftrV – am 1. Juni 2017 in Kraft.

Durch die AbfBeauftrV wurde der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erweitert.

Der Bestellpflicht nach § 2 AbfBeauftrV unterliegen unter anderem:

  • Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
  • Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als …

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Mit der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“, die am 7.12.2016 veröffentlicht wurde, wurde unter anderem die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) novelliert. Die „Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ trat – wie auch die darin enthaltene neue AbfBeauftrV – am 1. Juni 2017 in Kraft.

Durch die AbfBeauftrV wurde der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erweitert.

Der Bestellpflicht nach § 2 AbfBeauftrV unterliegen unter anderem:

  • Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
  • Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen
  • Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden
  • Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufs- oder Transportverpackungen zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 Verpackungsverordnung zurücknehmen
  • Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien zurücknehmen
  • Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen
  • Betreiber von bestimmten Rücknahmesystemen

Zielgruppe
Unternehmen, die nach AbfBeauftrV einen Abfallbeauftragten bestellen müssen.

Inhalt

  • Kenntnisse des Abfallrechts, angrenzender relevanter Rechtsgebiete und der Abfalltechnik
  • Abfallrechtliche Überwachung
  • Register- und Nachweispflichten
  • Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
  • Haftung, Arbeitsschutz, betriebliche Risiken
  • Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
  • Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
  • Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung
  • Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfällen
  • Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
  • Lernerfolgskontrolle

Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH

Dauer
40 Seminarstunden
08:30 bis 17:30 Uhr

Preisdetails

Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.

Alle Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein Fachbuch zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Hinweise
Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Die AbfBeauftrV stellt an die Fachkunde des Abfallbeauftragten neben dem Abschluss eines Lehrgangs weitere Anforderungen zu Qualifikationen und Berufserfahrung.

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