Grundlehrgang: Betriebsbeauftragter für Abfall - Erwerb der Fachkunde
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Mit der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“, die am 7.12.2016 veröffentlicht wurde, wurde unter anderem die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) novelliert. Die „Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ trat – wie auch die darin enthaltene neue AbfBeauftrV – am 1. Juni 2017 in Kraft.
Durch die AbfBeauftrV wurde der Kreis der Unternehmen, die einen Abfallbeauftragten bestellen müssen, erweitert.
Der Bestellpflicht nach § 2 AbfBeauftrV unterliegen unter anderem:
- Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
- Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als …
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Mit der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der
abfallrechtlichen Überwachung“, die am 7.12.2016 veröffentlicht
wurde, wurde unter anderem die Abfallbeauftragtenverordnung
(AbfBeauftrV) novelliert. Die „Zweite Verordnung zur
Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ trat – wie auch
die darin enthaltene neue AbfBeauftrV – am 1. Juni 2017 in
Kraft.
Durch die AbfBeauftrV wurde der Kreis der Unternehmen, die einen
Abfallbeauftragten bestellen müssen, erweitert.
Der Bestellpflicht nach § 2 AbfBeauftrV unterliegen unter
anderem:
- Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Deponien bis zur endgültigen Stilllegung
- Krankenhäuser und Kliniken, soweit pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen
- Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 gemäß Anhang I der Abwasserverordnung soweit Abfälle verwertet oder beseitigt werden
- Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen Verkaufs- oder Transportverpackungen zurücknehmen
- Hersteller und Vertreiber, die pro Kalenderjahr mehr als 2 Tonnen Verkaufsverpackungen gemäß § 8 Absatz 1 Verpackungsverordnung zurücknehmen
- Hersteller, die Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen
- Hersteller und Vertreiber von Fahrzeug- und Industriebatterien, die Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien zurücknehmen
- Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen
- Betreiber von bestimmten Rücknahmesystemen
Zielgruppe
Unternehmen, die nach AbfBeauftrV einen Abfallbeauftragten
bestellen müssen.
Inhalt
- Kenntnisse des Abfallrechts, angrenzender relevanter Rechtsgebiete und der Abfalltechnik
- Abfallrechtliche Überwachung
- Register- und Nachweispflichten
- Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
- Haftung, Arbeitsschutz, betriebliche Risiken
- Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,
- Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, die von Abfällen ausgehen können
- Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung
- Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung und Beseitigung von Abfällen
- Kenntnisse über die Pflichten und Rechte des Abfallbeauftragten
- Lernerfolgskontrolle
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
40 Seminarstunden
08:30 bis 17:30 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Alle Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein
Fachbuch zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Hinweise
Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Die AbfBeauftrV stellt an die Fachkunde des Abfallbeauftragten
neben dem Abschluss eines Lehrgangs weitere Anforderungen zu
Qualifikationen und Berufserfahrung.
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