Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind „Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.“ Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen müssen demnach mit einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand bewerten können.
Die Teilnehmer erlangen im Seminar die notwendigen Kenntnisse, um in Kombination mit ihrer fachlichen Ausbildung…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind „Arbeitsmittel,
die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ...,
wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu
lassen.“ Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die
Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung,
Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen müssen
demnach mit einschlägigen Arbeitsschutz-,
Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten
Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den
arbeitssicheren Zustand bewerten können.
Die Teilnehmer erlangen im Seminar die notwendigen Kenntnisse,
um in Kombination mit ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als
befähigte Person Prüfungen von Flurförderzeugen durchführen zu
können.
Wir bieten Ihnen zu diesem Thema auch die Fortbildung für
befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen an.
Zielgruppe
Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung von
Flurförderzeugen bestellt werden sollen.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für die befähigte Person
- Arbeitsschutzrecht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Gefährdungen bei der Verwendung von Flurförderzeugen, Schadensfälle, Auswirkungen und Konsequenzen
- Dokumentation
- DGUV V 68
- Bauvorschriften Flurförderzeuge
- Praktische Einweisung: Prüfung von Flurförderzeugen
- Schriftliche Prüfung
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
16 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen
Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in
digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei
Live-Webinaren.
Hinweise
Für den praktischen Teil der Ausbildung ist die eigene Anfahrt zu
einem in der Nähe vom Veranstaltungsort liegenden Schulungsgelände
erforderlich.
Die Kenntnisauffrischung nach Abschluss des Grundlehrgangs sollte
alle zwei Jahre erfolgen.
Um als befähigte Person Arbeitsmittel prüfen zu können, müssen
praktische Erfahrungen im Umgang mit den entsprechenden
Arbeitsmitteln vorhanden sein!
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen
Akademie GmbH.
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