Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß ArbSchG, ASR A 2.2 und DGUV V1
Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die Aufgaben des Brandschutzes übernehmen sollen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßi…
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Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind Personen, die in ihrem
unmittelbaren Tätigkeitsbereich die Aufgaben des Brandschutzes
übernehmen sollen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu
bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die
Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung,
Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der
Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und
Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus
§ 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie
ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig
nachgeschult werden, um einerseits einen wirksamen Brandschutz
sicherzustellen und andererseits auch die persönliche Sicherheit
des Brandschutzhelfers bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu stärken
und zu gewährleisten.
Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen
notwendige Grundlagenwissen theoretisch und praktisch durch eine
Brandschutzübung vermittelt. Nach der Schulung sind sie in der
Lage, Verantwortlichkeit in den ihnen übertragenen Bereichen
wahrzunehmen.
Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der
Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A 2.2 legt fest, dass ein
Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend ist. Eine
größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit
erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen,
Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher
Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der
Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit,
zu berücksichtigen.
Zur Kenntnisauffrischung wird die Wiederholung der Ausbildung in
Abständen von 3 bis 5 Jahren empfohlen. Wesentliche betriebliche
Änderungen verkürzen den zeitlichen Abstand bis zur erforderlichen
Wiederholungsschulung. Solche Änderungen können zum Beispiel
sein:
- Feststellung in der Gefährdungsbeurteilung, dass an den Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers besondere Anforderungen zu stellen sind, welche die engmaschige Wiederholung der Schulung erforderlich machen.
- Anpassung, Aktualisierung, Änderung oder Neueinführung von Produktions- und Arbeitsverfahren mit entsprechend andersartiger Brandgefährdung, die Auswirkung auf den Einsatz bzw. die Auswahl von Löschmitteln, auf die bereitgestellten bzw. notwendigen Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben.
- Umsetzung eines Brandschutzhelfers in andere Abteilung, deren Arbeitsbereiche eine vom bisherigen Vorgehen abweichende Taktik bei der Erstbrandbekämpfung notwendig machen.
Zielgruppe
Personen, die in Unternehmen als Brandschutz- oder
Evakuierungshelfer tätig werden und alle Personen, denen die
Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes
vermittelt werden sollen sowie alle Brandschutz- und
Evakuierungshelfer, die ihre theoretischen und praktischen
Kenntnisse auffrischen wollen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten
- Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Brandursachen und Brandrisiken
- Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
- Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen
- Verhalten im Brandfall
- Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
- Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
- Praktische Ausbildung mit Feuerlöschern
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen
Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in
digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei
Live-Webinaren.
Hinweise
Für die Brandlöschübung im praktischen Teil der Ausbildung ist eine
zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk
erforderlich.
Nach DGUV I 205-023 und ASR A2.2 wird empfohlen, die Kenntnisse in Abständen von 3 bis 5 Jahren aufzufrischen. Dies kann durch wiederholten Besuch des Seminars erfolgen.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
