Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß ArbSchG, ASR A 2.2 und DGUV V1

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Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß ArbSchG, ASR A 2.2 und DGUV V1

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Startdaten und Startorte
placeJena
6. Jul 2026
placeErfurt
14. Dez 2026
Beschreibung

Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die Aufgaben des Brandschutzes übernehmen sollen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßi…

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Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind Personen, die in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich die Aufgaben des Brandschutzes übernehmen sollen. Die Übernahme dieser Verantwortung trägt dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (z. B. Brandmeldung, Alarmierung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Unterstützung der Flucht und Rettung von Beschäftigten oder Besuchern) Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden, um einerseits einen wirksamen Brandschutz sicherzustellen und andererseits auch die persönliche Sicherheit des Brandschutzhelfers bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu stärken und zu gewährleisten.

Den Teilnehmern wird das zur Durchführung von Erstmaßnahmen notwendige Grundlagenwissen theoretisch und praktisch durch eine Brandschutzübung vermittelt. Nach der Schulung sind sie in der Lage, Verantwortlichkeit in den ihnen übertragenen Bereichen wahrzunehmen.

Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A 2.2 legt fest, dass ein Anteil von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend ist. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

Zur Kenntnisauffrischung wird die Wiederholung der Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren empfohlen. Wesentliche betriebliche Änderungen verkürzen den zeitlichen Abstand bis zur erforderlichen Wiederholungsschulung. Solche Änderungen können zum Beispiel sein:

  • Feststellung in der Gefährdungsbeurteilung, dass an den Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers besondere Anforderungen zu stellen sind, welche die engmaschige Wiederholung der Schulung erforderlich machen.
  • Anpassung, Aktualisierung, Änderung oder Neueinführung von Produktions- und Arbeitsverfahren mit entsprechend andersartiger Brandgefährdung, die Auswirkung auf den Einsatz bzw. die Auswahl von Löschmitteln, auf die bereitgestellten bzw. notwendigen Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben.
  • Umsetzung eines Brandschutzhelfers in andere Abteilung, deren Arbeitsbereiche eine vom bisherigen Vorgehen abweichende Taktik bei der Erstbrandbekämpfung notwendig machen.


Zielgruppe
Personen, die in Unternehmen als Brandschutz- oder Evakuierungshelfer tätig werden und alle Personen, denen die Grundlagen des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes vermittelt werden sollen sowie alle Brandschutz- und Evakuierungshelfer, die ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse auffrischen wollen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Pflichten
  • Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Brandursachen und Brandrisiken
  • Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel
  • Feuerlöschgeräte und -einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne
  • Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Praktische Ausbildung mit Feuerlöschern

Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH

Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr

Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.

Hinweise
Für die Brandlöschübung im praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich.

Nach DGUV I 205-023 und ASR A2.2 wird empfohlen, die Kenntnisse in Abständen von 3 bis 5 Jahren aufzufrischen. Dies kann durch wiederholten Besuch des Seminars erfolgen.

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