Bedienerschulung: Bedienen von Hubarbeitsbühnen - Personen ohne praktische Vorkenntnisse
Startdaten und Startorte
Beschreibung
Gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung müssen Beschäftigte vor Benutzung von Arbeitsmitteln und später regelmäßig über Gefahren im Umgang mit diesen informiert werden. Für den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen im Unternehmen muss der Arbeitgeber auch Kapitel 2.10 (… Hebebühnen) der DGUV R 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ beachten.
Mit dieser Schulung, die zugleich für den Unternehmer als jährliche Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dienen kann, erwerben die Teilnehmer Kenntnisse zu rechtlichen und sicherheitstechnischen Grundlagen zum Umgang mit Hubarbeitsbühnen.
Weiterhin werden die Teilnehmer sensibilisiert, Gefahren in Vorbereitung, während und nach dem Einsatz der…
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Gemäß § 12 Betriebssicherheitsverordnung müssen
Beschäftigte vor Benutzung von Arbeitsmitteln und später regelmäßig
über Gefahren im Umgang mit diesen informiert werden. Für den
sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen im Unternehmen muss der
Arbeitgeber auch Kapitel 2.10 (… Hebebühnen) der DGUV R
100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ beachten.
Mit dieser Schulung, die zugleich für den Unternehmer
als jährliche
Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
dienen kann, erwerben die Teilnehmer Kenntnisse zu rechtlichen und
sicherheitstechnischen Grundlagen zum Umgang
mit Hubarbeitsbühnen.
Weiterhin werden die Teilnehmer sensibilisiert, Gefahren in
Vorbereitung, während und nach dem Einsatz der Geräte zu erkennen
sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen situativ richtig
umzusetzen. Eine aktuelle Unfallanalyse unterstützt diese
Aussagen.
Die Ausbildung erfolgt nach dem DGUV Grundsatz 308-008
(ehemals BGG 966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von
Hubarbeitsbühnen" in Verbindung mit der DGUV I 208-019
"Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen".
Zielgruppe
Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Gebäudereiniger,
Lagermitarbeiter, Mitarbeiter in Bau- und Versorgungsunternehmen
sowie im Garten- und Landschaftsbau und der Baumpflege,
Veranstaltungstechniker, Mitarbeiter kommunaler Betriebe, die
künftig selbständig mit Hubarbeitsbühnen arbeiten wollen und noch
nicht über praktische Vorkenntnisse im Umgang mit dieser Technik
verfügen.
Inhalt
- Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen zum Einsatz von Hubarbeitsbühnen (HAB)
- Übersicht zu den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Bauarten, Aufbau und Funktion
- Bodenbeschaffenheit, Witterungseinflüsse und sicheres Aufstellen
- Prüfungen vor, während und nach dem Einsatz der Geräte
- Einsatzmöglichkeiten und Betrieb von HAB, Sondereinsätze
- Rechte und Pflichten von Unternehmern und Mitarbeitern im Umgang mit Hubarbeitsbühnen
- Betriebsanweisungen und Beauftragung
- Übernahme, Organisation und Dokumentation von Vorgängen
- Unfallgeschehen, Erste Hilfe und Maßnahmen bei Havarien
- Schriftliche Prüfung
- Praktische Ausbildung
- Praktische Übungen (tägl. Einsatzkontrolle, Aufstellen, Verfahren, Steuerelemente, Notablass, Außerbetriebsetzen)
- Spezielle Erläuterungen zu Sicherheitseinrichtungen sowie Übung zum Notablass und zum Einweisen Dritter in diese Funktion
- Praktische Prüfung
Abschluss
Befähigungsnachweis der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer
16 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial
in digitaler oder gedruckter Form.
Hinweise
Für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige
Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich. Weiterhin ist
die eigene Anfahrt zu einem geeigneten Schulungsgelände in der Nähe
des Veranstaltungsortes notwendig.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen
Akademie GmbH.
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