Auswahl und Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Beschreibung
Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird in den §§ 29 ff. DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“ und als staatliche Vorschrift in der „PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV“ geregelt. Persönliche Schutzausrüstung kommt immer dann zum Einsatz, wenn es keine technischen oder organisatorischen Möglichkeiten gibt, eine Gefährdung der Mitarbeiter wirkungsvoll zu verhindern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber PSA bereitzustellen. Er ist verantwortlich, dass alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Es sind alle Umstände zu betrachten, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche Maßnahmen daf…
Frequently asked questions
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wird in
den §§ 29 ff. DGUV V 1 „Grundsätze der Prävention“ und als
staatliche Vorschrift in der „PSA-Benutzungsverordnung – PSA-BV“
geregelt. Persönliche Schutzausrüstung kommt immer dann zum
Einsatz, wenn es keine technischen oder organisatorischen
Möglichkeiten gibt, eine Gefährdung der Mitarbeiter wirkungsvoll zu
verhindern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber PSA
bereitzustellen. Er ist verantwortlich, dass alle erforderlichen
Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Es sind alle
Umstände zu betrachten, die Sicherheit und Gesundheit der
Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Welche Maßnahmen dafür
erforderlich sind, entscheidet der Arbeitgeber auf Grundlage der
Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Dabei hat er zunächst alle
technischen und organisatorischen Maßnahmen zu prüfen. Erst wenn
diese ausgeschöpft sind, muss er individuelle Schutzmaßnahmen
ergreifen, zu denen auch die PSA gehören.
Das Seminar gibt einen Überblick über die verschiedenen Arten der
PSA und deren Anwendung.
Seit April 2018 gilt die PSA-Verordnung (EU) 2016/425. Sie brachte
einige wesentliche Neuerungen aus einer veränderten Einstufung von
Produkten als PSA. Produkte wie Gehörschutz, Rettungswesten oder
PSA zum Schutz gegen Kettensägenschnitte fallen nun unter die
Kategorie III. Daraus ergibt sich als Konsequenz für Arbeitgeber
und Anwender von PSA eine Pflicht zur praktischen
Unterweisung.
Zielgruppe
Betriebliche Vorgesetzte und Mitarbeiter, Betriebsräte, Fachkräfte
für Arbeitssicherheit
Inhalt
- Begriffsdefinition
- Verwendung
- Auswahl und Arten
- Einsatzmöglichkeiten
- Benutzungsverordnung
- Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten
- Betriebsanweisung
- Unterweisung/Praxis
- Tragepflicht
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer
8 Seminarstunden
08:30 bis 16:00 Uhr
Preisdetails
Im Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Werden Sie über neue Bewertungen benachrichtigt
Schreiben Sie eine Bewertung
Haben Sie Erfahrung mit diesem Kurs? Schreiben Sie jetzt eine Bewertung und helfen Sie Anderen dabei die richtige Weiterbildung zu wählen. Als Dankeschön spenden wir € 1,00 an Stiftung Edukans.Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!