Elektronische Entgeltunterlagen & die euBP
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Arbeitgebende sind verpflichtet, die Entgeltunterlagen Ihrer Beschäftigten als Nachweis für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung elektronisch zu führen. Die Pflicht zur elektronischen Betriebsprüfung ist nun noch dazugekommen. Wie gut, dass es für beide Bereiche die Möglichkeit gibt, sich hiervon bis zum 31.12.2026 befreien zu lassen.
Dennoch müssen Sie wissen, welche Unterlagen wie, wann und wo eingereicht und gespeichert werden müssen! Bereiten Sie sich deshalb zeitnah und ausführlich auf die Anpassungen vor, damit Sie diese rechtssicher und termingerecht in Ihrem Unternehmen umsetzen können. In diesem Online-Seminar erhalten Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Anforde…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Arbeitgebende sind verpflichtet, die Entgeltunterlagen Ihrer Beschäftigten als Nachweis für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung elektronisch zu führen. Die Pflicht zur elektronischen Betriebsprüfung ist nun noch dazugekommen. Wie gut, dass es für beide Bereiche die Möglichkeit gibt, sich hiervon bis zum 31.12.2026 befreien zu lassen.
Dennoch müssen Sie wissen, welche Unterlagen wie, wann und wo eingereicht und gespeichert werden müssen! Bereiten Sie sich deshalb zeitnah und ausführlich auf die Anpassungen vor, damit Sie diese rechtssicher und termingerecht in Ihrem Unternehmen umsetzen können. In diesem Online-Seminar erhalten Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der Anforderungen an die Unterlagen für die elektronische Übermittlung und Speicherung.
- Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden (bspw. Befreiungsanträge über die Rentenversicherungspflicht bei geringfügig Beschäftigten, Nachweise über Versicherungspflicht/-freiheit, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse etc.)?
- Für welche Unterlagen gilt die Schriftformerfordernis?
- Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen/fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Unterschrift?
- Welche Anforderungen werden an Dateiformate, Speicherorte etc. gestellt?
- Welche Unterlagen dürfen Sie vernichten und welche müssen Sie im Original weiter vorhalten?
- Müssen die Unterlagen zwingend in Ihrem Lohnabrechnungsprogramm geführt werden oder reicht ein gesonderter Ordner aus?
- Sie lernen die rechtlichen und technischen Hintergründe der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) kennen.
- Sie wissen, wie eine euBP ablaufen kann und welche Vorteile Sie Ihnen bringt.
- Wo und in welcher Form kann ich mich von der Pflicht zur Führung der elektronischen Entgeltunterlage und von der euBP bis zum 31.12.2026 befreien lassen?
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
