Rechnungslegung nach IFRS
Das Modul Rechnungslegung nach IFRS vermittelt Kenntnisse in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Vermittelt wird zunächst die Entstehungsgeschichte der IFRS Rechnungslegung. Das Endorsement Verfahren zur Inkraftsetzung von Standards und Interpretationen wird erläutert und es ist den Seminarteilnehmern bekannt welche Mitwirkenden national und International an der Weiterentwicklung der IFRS mitarbeiten. Im Rahmen der Besprechung der Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf das deutsche Handelsrecht verdeutlicht. Besprochen werden die Standards anhand von Praxisbeispielen, die die Auswirkunge…
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Das Modul Rechnungslegung nach IFRS vermittelt Kenntnisse in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Vermittelt wird zunächst die Entstehungsgeschichte der IFRS Rechnungslegung. Das Endorsement Verfahren zur Inkraftsetzung von Standards und Interpretationen wird erläutert und es ist den Seminarteilnehmern bekannt welche Mitwirkenden national und International an der Weiterentwicklung der IFRS mitarbeiten. Im Rahmen der Besprechung der Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf das deutsche Handelsrecht verdeutlicht. Besprochen werden die Standards anhand von Praxisbeispielen, die die Auswirkungen von Regelungen der Standards auf die Bestandteile des Jahresabschlusses aufzeigen. Permanent erfolgt ein Vergleich zu den deutschen Handelsrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des neu eingeführten BilMoG.
Ausführliche Beschreibung zur WeiterbildungDer 25-tägige Lehrgang im Modularen Bildungszentrum vermittelt
dem Teilnehmer Kenntnisse in der Internationalen Rechnungslegung
nach IFRS. Seit Januar 2005 sind Börsennotierte Unternehmen
verpflichtet ihren Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS zu
erstellen. Die Teilnehmer lernen die Entstehungsgeschichte der IAS
/ IFRS kennen. Von der Gründung des IASC als Vereinigung
internationaler Wirtschaftsprüfer bis hin zu der
Nachfolgeorganisation IASB. Es wird erläutert wie ein IAS / IFRS
innerhalb der Europäischen Union durch das Endorsement Verfahren zu
Europäischem Recht wird. Verdeutlicht wird auch welche Wandlung das
HGB im Rahmen der internationalisierung der Rechnungslegung
erfährt. Nachdem das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BILMoG)
nunmehr das deutsche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, finden
die IFRS endgültig Einzug in das HGB. Somit wird aus Europäischem
Recht auch nationales Recht. Die Aufweichung der bisherigen Größen-
und rechtsformabhängigen Gesetzgebung durch das BilMoG bedingt,
dass IFRS nahe Rechnungslegung für nahezu alle Unternehmen zum
Thema wird.
Inhaltlich ist das Modul Rechnungslegung nach IFRS wie folgt
aufgebaut. Im ersten Teil wird die Entstehungsgeschichte der
internationalen Rechnungslegung erläutert. Das Wissen, dass die IAS
/ IFRS Rechnungslegung sowohl der im angelsächsischen Sprachraum
gebräuchlichen Art der Rechnungslegung genügen soll als auch der
stark durch Gesetze reglementierten Rechnungslegung im deutschen
Sprachraum. Das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union
(Endorsement Verfahren) wird erläutert und es werden die
Beteiligten an den Bemühungen zur Harmonisierung der europäischen
Rechnungslegung beschrieben. Das Handelsrecht kennt die GoB.Diese
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sind als
konkrete Forderungen im HGB hinterlegt. Das Gegenstück zu den
handelsrechtlichen GoB finden sich für die IFRS im Framework.
Obwohl das Framework das Endorsement Verfahren der Europäischen
Union nicht durchlaufen hat und somit auch nicht als Europäisches
Recht gilt, bildet es die Grundlage der IFRS Regelungen in den
einzelnen Standards und Interpretationen. IAS 1 befasst sich mit
den Bestandteilen des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung (Cash flow statement),
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Segmentberichterstattung
sowie Ergebnis je Aktie. Der Lagebericht, obwohl in der IFRS
Rechnungslegung eine freiwillige Angabe, wird ebenfalls intensiv
besprochen, da in diesem Bereich das Handelsrecht mit der
Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts stärker wirkt.
Weiterhin, da an dieser Stelle passend wird auch die
Zwischenberichterstattung behandelt. Unterschiede zwischen IFRS und
HGB werden herausgearbeitet. Insbesondere im Bereich des Anhangs,
der in den IFRS wesentlich stärker gewichtet ist als im
Handelsgesetzbuch. In die Bestandteile des Jahresabschlusses wirken
andere Standards und Interpretationen hinein, die gemeinsam mit dem
IAS 1 Jahresabschluss besprochen werden. Die
Segmentberichterstattung wird in IAS 1 gefordert, wie zu berichten
ist wird jedoch in IFRS 8 konkretisiert.
Weitere wesentliche Standards, die durch alle Teilnehmer erarbeitet
werden, sind: IAS 2 "Vorräte", IAS 8"Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern", IAS 10
"Ereignisse nach dem Bilanzstichtag", IAS 11 "Fertigungsaufträge",
IAS 12 "Ertragsteuern", IFRS 8 "Segmentberichterstattung", IAS 16
"Sachanlagen", IAS 17 "Leasingverhältnisse", IAS 18 "Erträge" IAS
33 "Ergebnis je Aktie", IAS 34 "Zwischenberichterstattung", IAS 36
" Wertminderung von Vermögensgegenständen", sowie IAS 37
Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen".
Weitere Standards und Interpretationen können entsprechend den
beruflichen Vorkenntnissen und dem angestrebten Tätigkeitgebiet des
Teilnehmers zusätzlich behandelt werden.
Kenntnisse in der Erstellung von Jahresabschlüssen (HGB und/oder Steuerrecht)
Zielgruppe:Erfahrene Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Betriebswirte oder Kunden mit vergleichbaren Vorkenntnissen
Ziel des Kurses:Nach Abschluss des Kurses sind die Absolventen befähigt das erworbene Wissen selbständig weiter zu pflegen und können sich entsprechend ihrer beruflichen Tätigkeit spezialisieren.
Inhalt der Weiterbildung:Entstehung und Einführung der IAS / IFRS
Das Endorsement Verfahren
Framework / Standards / Interpretationen
Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS / Abrenzung zu
handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen
IAS 1 "Darstellung des Jahresabschlusses"
IAS 7 "Kapitalflussrechnung"
IFRS 8 "Segmentberichterstattung"
IAS 33 "Ergebnis je Aktie"
IAS 34 "Zwischenberichterstattung"
IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von
Schätzungen und Fehlern"
IAS 10 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"
IAS 2 "Vorräte"
IAS 11 "Fertigungsaufträge"
IAS 16 "Sachanlagen"
IAS 17 "Leasingverhältnisse"
IAS 12 "Ertragsteuern"
IAS 36 "Wertminderung von Vermögensgegenständen"
IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen"
IAS 38 "Immaterialle Vermögenswerte"
IFRS 5 "Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte und die
Aufgabe von Geschäftsbereichen"
IAS 18 "Erträge"
Weitere Standards / Interprettionen
IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütungssysteme"
IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"
IFRS 4 "Versicherungsverträge"
IAS 32 "Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung"
IAS 39 " Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung"
IFRS 7 "Finanzinstrumente - Angaben"
IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"
IAS 26 "Bilanzierung und Berichterstattung von
Altersvorsorgeplänen"
IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen"
IAS 23 "Fremdkapitalkosten"
IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und
Personen"
IAS 27 "Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an
Tochterunternehmen"
IAS 28 "Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen"
IAS 31 "Rechnungslegung zu Anteilen an Joint Ventures"
IAS 40 "Grundstücke und Gebäude, welche zu Vermietung und
Verpachtung oder wegen Wertsteigerung gehalten werden"
Sonstige Standards und Interpretationen (werden nur bei Bedarf
besprochen)
IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS"
IFRS 6 "Exploration und Evaluierung von mineralischen
Ressourcen"
IAS 20 "Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der
öffentlichen Hand"
IAS 29 "Rechnungsleung in Hochinflationsländern"
IAS 41 Landwirtschaft: Bewertung lebender Tiere / Pflanzen,
landwirtschaftliche Produktionsverfahren, Vertriebskosten
Ergänzend zu den Standards werden auch die Erläuternden Regelungen
der Interpretationen besprochen.
Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 13:30
Sie erhalten ein Zertifikat mit den belegten Modulen deren Inhalten und den erreichten Ergebnissen bewertet nach dem IHK Bewertungsschlüssel
Personal / Referenten:Unterricht ausschließlich durch freigegebenes Personal
Betreuungsschlüssel 1 zu 16 wird eingehalten
Hauseigene Arbeitsvermittlung
Unterstützung bei Bewerbungen
Selbsterstelltes Lernskript, Glossar zu den IFRS, Deutsch-
englische, englisch - deutsche Übersetzung von Begriffen aus den
IFRS, hauseigene Übungen und IFRS-Jahresabschlüsse, gesamtes
Regelwerk der Europäischen Union zu den IFRS.
Eigener PC (mind. Intel Dualcore, 1 GB RAM)
Betriebssystem Windows XP Professionell, alle notwendigen
Awendungen sind verfügbar
Drucker und Internetasnschluss vorhanden.
Großzügig eingerichteter Arbeitsplatz gemäß
Betriebstättenverordnung sowie den jeweiligen Auflagen der
Bundesagentur für Arbeit.
Pausenräume für Raucher / Nichtraucher
Der didaktische Ansatz hierbei entspringt der konzeptionellen Grundidee der arbeitsprozessorientierten Weiterbildung als eine enge Verbindung von Lernen und Arbeiten. Das Lernen in realen Arbeitsaufgaben wir gefördert und systematisiert. Es sollen autodidaktische Ansätze gefördert werden und er Teilnehmer an die Grundiedee des lebensbegleitenden Lernen herangeführt werden. Dies geschieht einerseits im Rahmen eines herkömmlichen Frontalunterrichts, andererseits ist auch ein Lernen in unserem modularen Bildungszentrum möglich.
Angeboten an folgenden Standorten:Rheinland-Pfalz | Kaiserlautern
Saarland | Saarbrücken
Weitere Standorte auf Anfrage.
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