Rechnungslegung nach IFRS

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Beschreibung

Kurzbeschreibung zum Seminar

Das Modul Rechnungslegung nach IFRS vermittelt Kenntnisse in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Vermittelt wird zunächst die Entstehungsgeschichte der IFRS Rechnungslegung. Das Endorsement Verfahren zur Inkraftsetzung von Standards und Interpretationen wird erläutert und es ist den Seminarteilnehmern bekannt welche Mitwirkenden national und International an der Weiterentwicklung der IFRS mitarbeiten. Im Rahmen der Besprechung der Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf das deutsche Handelsrecht verdeutlicht. Besprochen werden die Standards anhand von Praxisbeispielen, die die Auswirkunge…

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Kurzbeschreibung zum Seminar

Das Modul Rechnungslegung nach IFRS vermittelt Kenntnisse in der internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Vermittelt wird zunächst die Entstehungsgeschichte der IFRS Rechnungslegung. Das Endorsement Verfahren zur Inkraftsetzung von Standards und Interpretationen wird erläutert und es ist den Seminarteilnehmern bekannt welche Mitwirkenden national und International an der Weiterentwicklung der IFRS mitarbeiten. Im Rahmen der Besprechung der Standards und Interpretationen werden die Auswirkungen der Internationalisierung der Rechnungslegung auf das deutsche Handelsrecht verdeutlicht. Besprochen werden die Standards anhand von Praxisbeispielen, die die Auswirkungen von Regelungen der Standards auf die Bestandteile des Jahresabschlusses aufzeigen. Permanent erfolgt ein Vergleich zu den deutschen Handelsrechtlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des neu eingeführten BilMoG.

Ausführliche Beschreibung zur Weiterbildung

Der 25-tägige Lehrgang im Modularen Bildungszentrum vermittelt dem Teilnehmer Kenntnisse in der Internationalen Rechnungslegung nach IFRS. Seit Januar 2005 sind Börsennotierte Unternehmen verpflichtet ihren Jahresabschluss nach den Regelungen der IFRS zu erstellen. Die Teilnehmer lernen die Entstehungsgeschichte der IAS / IFRS kennen. Von der Gründung des IASC als Vereinigung internationaler Wirtschaftsprüfer bis hin zu der Nachfolgeorganisation IASB. Es wird erläutert wie ein IAS / IFRS innerhalb der Europäischen Union durch das Endorsement Verfahren zu Europäischem Recht wird. Verdeutlicht wird auch welche Wandlung das HGB im Rahmen der internationalisierung der Rechnungslegung erfährt. Nachdem das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BILMoG) nunmehr das deutsche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, finden die IFRS endgültig Einzug in das HGB. Somit wird aus Europäischem Recht auch nationales Recht. Die Aufweichung der bisherigen Größen- und rechtsformabhängigen Gesetzgebung durch das BilMoG bedingt, dass IFRS nahe Rechnungslegung für nahezu alle Unternehmen zum Thema wird.
Inhaltlich ist das Modul Rechnungslegung nach IFRS wie folgt aufgebaut. Im ersten Teil wird die Entstehungsgeschichte der internationalen Rechnungslegung erläutert. Das Wissen, dass die IAS / IFRS Rechnungslegung sowohl der im angelsächsischen Sprachraum gebräuchlichen Art der Rechnungslegung genügen soll als auch der stark durch Gesetze reglementierten Rechnungslegung im deutschen Sprachraum. Das Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union (Endorsement Verfahren) wird erläutert und es werden die Beteiligten an den Bemühungen zur Harmonisierung der europäischen Rechnungslegung beschrieben. Das Handelsrecht kennt die GoB.Diese Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sind als konkrete Forderungen im HGB hinterlegt. Das Gegenstück zu den handelsrechtlichen GoB finden sich für die IFRS im Framework. Obwohl das Framework das Endorsement Verfahren der Europäischen Union nicht durchlaufen hat und somit auch nicht als Europäisches Recht gilt, bildet es die Grundlage der IFRS Regelungen in den einzelnen Standards und Interpretationen. IAS 1 befasst sich mit den Bestandteilen des Jahresabschlusses: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung (Cash flow statement), Eigenkapitalveränderungsrechnung, Anhang, Segmentberichterstattung sowie Ergebnis je Aktie. Der Lagebericht, obwohl in der IFRS Rechnungslegung eine freiwillige Angabe, wird ebenfalls intensiv besprochen, da in diesem Bereich das Handelsrecht mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichts stärker wirkt. Weiterhin, da an dieser Stelle passend wird auch die Zwischenberichterstattung behandelt. Unterschiede zwischen IFRS und HGB werden herausgearbeitet. Insbesondere im Bereich des Anhangs, der in den IFRS wesentlich stärker gewichtet ist als im Handelsgesetzbuch. In die Bestandteile des Jahresabschlusses wirken andere Standards und Interpretationen hinein, die gemeinsam mit dem IAS 1 Jahresabschluss besprochen werden. Die Segmentberichterstattung wird in IAS 1 gefordert, wie zu berichten ist wird jedoch in IFRS 8 konkretisiert.
Weitere wesentliche Standards, die durch alle Teilnehmer erarbeitet werden, sind: IAS 2 "Vorräte", IAS 8"Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern", IAS 10 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag", IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 12 "Ertragsteuern", IFRS 8 "Segmentberichterstattung", IAS 16 "Sachanlagen", IAS 17 "Leasingverhältnisse", IAS 18 "Erträge" IAS 33 "Ergebnis je Aktie", IAS 34 "Zwischenberichterstattung", IAS 36 " Wertminderung von Vermögensgegenständen", sowie IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen".
Weitere Standards und Interpretationen können entsprechend den beruflichen Vorkenntnissen und dem angestrebten Tätigkeitgebiet des Teilnehmers zusätzlich behandelt werden.

Zugangsvoraussetzungen:

Kenntnisse in der Erstellung von Jahresabschlüssen (HGB und/oder Steuerrecht)

Zielgruppe:

Erfahrene Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen, Bilanzbuchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Betriebswirte oder Kunden mit vergleichbaren Vorkenntnissen

Ziel des Kurses:

Nach Abschluss des Kurses sind die Absolventen befähigt das erworbene Wissen selbständig weiter zu pflegen und können sich entsprechend ihrer beruflichen Tätigkeit spezialisieren.

Inhalt der Weiterbildung:

Entstehung und Einführung der IAS / IFRS
Das Endorsement Verfahren
Framework / Standards / Interpretationen
Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS / Abrenzung zu handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen
IAS 1 "Darstellung des Jahresabschlusses"
IAS 7 "Kapitalflussrechnung"
IFRS 8 "Segmentberichterstattung"
IAS 33 "Ergebnis je Aktie"
IAS 34 "Zwischenberichterstattung"
IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehlern"
IAS 10 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"
IAS 2 "Vorräte"
IAS 11 "Fertigungsaufträge"
IAS 16 "Sachanlagen"
IAS 17 "Leasingverhältnisse"
IAS 12 "Ertragsteuern"
IAS 36 "Wertminderung von Vermögensgegenständen"
IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen"
IAS 38 "Immaterialle Vermögenswerte"
IFRS 5 "Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte und die Aufgabe von Geschäftsbereichen"
IAS 18 "Erträge"
Weitere Standards / Interprettionen
IFRS 2 "Aktienbasierte Vergütungssysteme"
IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"
IFRS 4 "Versicherungsverträge"
IAS 32 "Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung"
IAS 39 " Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung"
IFRS 7 "Finanzinstrumente - Angaben"
IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer"
IAS 26 "Bilanzierung und Berichterstattung von Altersvorsorgeplänen"
IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen"
IAS 23 "Fremdkapitalkosten"
IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen"
IAS 27 "Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen"
IAS 28 "Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen"
IAS 31 "Rechnungslegung zu Anteilen an Joint Ventures"
IAS 40 "Grundstücke und Gebäude, welche zu Vermietung und Verpachtung oder wegen Wertsteigerung gehalten werden"
Sonstige Standards und Interpretationen (werden nur bei Bedarf besprochen)
IFRS 1 "Erstmalige Anwendung der IFRS"
IFRS 6 "Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen"
IAS 20 "Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand"
IAS 29 "Rechnungsleung in Hochinflationsländern"
IAS 41 Landwirtschaft: Bewertung lebender Tiere / Pflanzen, landwirtschaftliche Produktionsverfahren, Vertriebskosten
Ergänzend zu den Standards werden auch die Erläuternden Regelungen der Interpretationen besprochen.

Unterrichtszeiten:

Montag bis Donnerstag:

08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 13:30

Abschluss / Zertifikat:

Sie erhalten ein Zertifikat mit den belegten Modulen deren Inhalten und den erreichten Ergebnissen bewertet nach dem IHK Bewertungsschlüssel

Personal / Referenten:

Unterricht ausschließlich durch freigegebenes Personal
Betreuungsschlüssel 1 zu 16 wird eingehalten
Hauseigene Arbeitsvermittlung
Unterstützung bei Bewerbungen

Räumlichkeiten & Ausstattung:

Selbsterstelltes Lernskript, Glossar zu den IFRS, Deutsch- englische, englisch - deutsche Übersetzung von Begriffen aus den IFRS, hauseigene Übungen und IFRS-Jahresabschlüsse, gesamtes Regelwerk der Europäischen Union zu den IFRS.
Eigener PC (mind. Intel Dualcore, 1 GB RAM)
Betriebssystem Windows XP Professionell, alle notwendigen Awendungen sind verfügbar
Drucker und Internetasnschluss vorhanden.
Großzügig eingerichteter Arbeitsplatz gemäß Betriebstättenverordnung sowie den jeweiligen Auflagen der Bundesagentur für Arbeit.
Pausenräume für Raucher / Nichtraucher

Methoden der Wissensvermittlung:

Der didaktische Ansatz hierbei entspringt der konzeptionellen Grundidee der arbeitsprozessorientierten Weiterbildung als eine enge Verbindung von Lernen und Arbeiten. Das Lernen in realen Arbeitsaufgaben wir gefördert und systematisiert. Es sollen autodidaktische Ansätze gefördert werden und er Teilnehmer an die Grundiedee des lebensbegleitenden Lernen herangeführt werden. Dies geschieht einerseits im Rahmen eines herkömmlichen Frontalunterrichts, andererseits ist auch ein Lernen in unserem modularen Bildungszentrum möglich.

Angeboten an folgenden Standorten:

Rheinland-Pfalz | Kaiserlautern
Saarland | Saarbrücken

Weitere Standorte auf Anfrage.

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