Umwandlungssteuerrecht (Online-Lehrgang)
Startdaten und Startorte
computer Online: TRUE 24. Jul 2025 bis 18. Sep 2025 |
computer Online: TRUE 31. Jul 2025 bis 25. Sep 2025 |
computer Online: TRUE 7. Aug 2025 bis 2. Okt 2025 |
computer Online: TRUE 14. Aug 2025 bis 9. Okt 2025 |
computer Online: TRUE 21. Aug 2025 bis 16. Okt 2025 |
computer Online: TRUE 28. Aug 2025 bis 23. Okt 2025 |
computer Online: TRUE 4. Sep 2025 bis 30. Okt 2025 |
computer Online: TRUE 11. Sep 2025 bis 6. Nov 2025 |
computer Online: TRUE 18. Sep 2025 bis 13. Nov 2025 |
computer Online: TRUE 25. Sep 2025 bis 20. Nov 2025 |
computer Online: TRUE 2. Okt 2025 bis 27. Nov 2025 |
computer Online: TRUE 9. Okt 2025 bis 4. Dez 2025 |
computer Online: TRUE 16. Okt 2025 bis 11. Dez 2025 |
computer Online: TRUE 23. Okt 2025 bis 18. Dez 2025 |
computer Online: TRUE 30. Okt 2025 bis 25. Dez 2025 |
computer Online: TRUE 6. Nov 2025 bis 1. Jan 2026 |
computer Online: TRUE 13. Nov 2025 bis 8. Jan 2026 |
computer Online: TRUE 20. Nov 2025 bis 15. Jan 2026 |
computer Online: TRUE 27. Nov 2025 bis 22. Jan 2026 |
computer Online: TRUE 4. Dez 2025 bis 29. Jan 2026 |
Beschreibung
Als besonderen Teil des Ertragsteuerrechts lernen Sie in diesem Lehrgang die Möglichkeiten und Begünstigungen des Umwandlungssteuerrechts kennen. Sie lernen die zentralen Umwandlungsvorgänge und die steuerlichen Anforderungen für einen steuerneutralen Transfer. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, alle notwendigen Schritte einer Umwandlung selbstständig planen und umsetzen zu können.
Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.
INHALTE:
I. Umwandlungsrecht nach HGB
- Umwandlungsgesetz
- Begriff der Umwandlung und Motive
- Verschmelzung
- Spaltung
- Formwechsel
- Vermögensübertragung
II. §§ 3-9, § 18 UmwStG – Verschmelzung auf eine Personengesellschaft o…

Frequently asked questions
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Als besonderen Teil des Ertragsteuerrechts lernen Sie in diesem Lehrgang die Möglichkeiten und Begünstigungen des Umwandlungssteuerrechts kennen. Sie lernen die zentralen Umwandlungsvorgänge und die steuerlichen Anforderungen für einen steuerneutralen Transfer. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, alle notwendigen Schritte einer Umwandlung selbstständig planen und umsetzen zu können.
Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.
INHALTE:
I. Umwandlungsrecht nach HGB
- Umwandlungsgesetz
- Begriff der Umwandlung und Motive
- Verschmelzung
- Spaltung
- Formwechsel
- Vermögensübertragung
II. §§ 3-9, § 18 UmwStG – Verschmelzung auf eine
Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person
- Vermögensübergang von einer KapG auf eine PersG
• Steuerliche Rückwirkung
• Ebene der übertragenden Kapitalgesellschaft
• Ebene der übernehmenden Personengesellschaft und der
Anteilseigner der übertragenden Kapitalgesellschaft
III. §§ 11-13 UmwStG – Verschmelzung auf eine andere Körperschaft
• Verschmelzungsvarianten
• Persönlicher Anwendungsbereich
• Steuerliche Rückwirkung
• Ebene der übertragenden Kapitalgesellschaft
• Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft
• Ebene der Anteilseigner der übertragenden
Kapitalgesellschaft
- Nebensteuern
IV. §§ 15-16 UmwStG – Spaltungen auf Kapitalgesellschaften und Spaltung auf Personengesellschaften
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Missbrauchsvorschriften
- Ebene der übertragenden Kapitalgesellschaft
- Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft
- Ebene der Anteilseigner
- Spaltung auf Personengesellschaften (§ 16 UmwStG)
- Mischfälle
V. §§ 20, 21, 24 UmwStG – Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Anteilstausch, Einbringung in eine Personengesellschaft
- Die Verhältnisse des § 24 UmwStG zu § 6 Abs. 3 und Abs. 5
sowie zu §§ 20, 21 UmwStG
- Einbringung in eine Personengesellschaft
• Sachlicher Anwendungsbereich
• Persönlicher Anwendungsbereich
• Ebene der übernehmenden Personengesellschaft
• Ebene des einbringenden Rechtsträgers
- Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
• Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
• Einbringungsgegenstand
• Ebene der übernehmenden Kapitalgesellschaft
• Ebene des einbringenden Rechtsträgers
• Anteilstausch
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