Intensivseminar Abfalldeklaration

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Intensivseminar Abfalldeklaration

Sachverständigenbüro Dr. Skowronek
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Beschreibung

Sachverständigenbüro Dr. Skowronek

Thema:

  • Richtige Deklaration von Abfällen nach der novellierten Abfallverzeichnisverordnung, Abgrenzung gefährliche - nicht gefährliche Abfälle.
  • Schwerpunkte:
  • Aktuelle rechtliche Regelungen zur Abfalldeklaration
  • Korrekte Bezeichnung und Einstufung von Abfällen in der Praxis
  • Hilfestellung und konkrete Praxistipps für die richtige Anwendung der rechtlichen Grundlagen
  • Unterscheidung gefährliche - nicht gefährliche Abfälle
  • Fallbeispiele, Checklisten, Literaturtipps
  • Praxisübungen

Problematik und Nutzen:

Die korrekte Einstufung von Abfällen ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft. Mit der am 11.03.2016 in Kraft getretenen Novelle der Abfallverzeichnisverordnu…

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Thema:

  • Richtige Deklaration von Abfällen nach der novellierten Abfallverzeichnisverordnung, Abgrenzung gefährliche - nicht gefährliche Abfälle.
  • Schwerpunkte:
  • Aktuelle rechtliche Regelungen zur Abfalldeklaration
  • Korrekte Bezeichnung und Einstufung von Abfällen in der Praxis
  • Hilfestellung und konkrete Praxistipps für die richtige Anwendung der rechtlichen Grundlagen
  • Unterscheidung gefährliche - nicht gefährliche Abfälle
  • Fallbeispiele, Checklisten, Literaturtipps
  • Praxisübungen

Problematik und Nutzen:

Die korrekte Einstufung von Abfällen ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Abfallwirtschaft. Mit der am 11.03.2016 in Kraft getretenen Novelle der Abfallverzeichnisverordnung hat der deutsche Gesetzgeber einen „Rundumschlag“ vollzogen. Eine Reihe neuer europäischer Vorgaben wurden in das nationale Abfallrecht aufgenommen: Neue gefährliche Abfallarten, redaktionelle Änderungen von Kapiteln, Gruppen und Abfallbezeichnungen, neue Einstufungskriterien für gefährliche Abfälle. Die Abfalleinstufung wird nun noch konsequenter mit dem komplexen europäischen Chemikalienrecht verknüpft. Eine besondere Herausforderung für die Betroffenen, müssen sie sich nicht nur im Abfallrecht auskennen, sondern sollten auch ein chemisches Grundwissen besitzen. Ohne eine fachkundige Unterstützung ist diese Aufgabe für den „normalen“ Anwender kaum noch zu bewältigen. Dieses Intensivseminar soll die Teilnehmer in die Lage versetzen, Abfälle nach den neuen Vorschriften richtig zu deklarieren. Anhand von Fallbeispielen wird die korrekte Vorgehensweise erläutert, Checklisten helfen dem Anwender, sich nicht im Dickicht der gesetzlichen Vorschriften zu verlaufen, Fallbeispiele und Übungen vertiefen das Erlernte für den harten Praxisalltag.

Weil der Gesetzgeber an gefährliche Abfälle und ihre ordnungsgemäße Entsorgung besonders hohe Anforderungen stellt, wird auf die Unterscheidung gefährliche Abfälle - nicht gefährliche Abfälle besonders intensiv eingegangen.

Teilnehmer:

Abfallerzeuger, Entsorger, Abfallbeauftragte, Umweltbeauftragte, Abfallberater, Behördenmitarbeiter, Gutachter und Sachverständige im Bereich Abfallwirtschaft, Altlasten, Gebäudeschadstoffe.

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