Coaching - Einführung in die Buchhaltung (auch Online möglich)

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Coaching - Einführung in die Buchhaltung (auch Online möglich)

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Beschreibung

Sie sind allgemein an Buchhaltung interessiert? Sie brauchen dieses Thema für die Uni, den Beruf? Sie wollen sich selbständig machen und müssen sich mit der Einnahme-Überschuß-
Rechnung beschäftigen? Dann ist dieser Kurs der Richtige für Sie!

Der Lehrgang bietet einen systematischen Einstieg in die Buchführung. Sie erlernen den kompetenten Umgang mit buchhalterischen Vorgängen. Alles wird praxisnah und im Zusammenhang mit dem gesamten betriebswirtschaftlichen Geschehen eines Unternehmens betrachtet und erklärt.

Der Lehrgang richtet sich an Personen mit wenigen oder veralteten kaufmännischen Kenntnissen, die jetzt Kenntnisse in der Buchhaltung benötigen.

Kursinhalt

Beginn 9.30 Uhr

  1. Buchh…

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Frequently asked questions

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Noch nicht den perfekten Kurs gefunden? Verwandte Themen: Buchhaltung, Coaching, Betriebsbuchführung, DATEV und Jahresabschluss.

Sie sind allgemein an Buchhaltung interessiert? Sie brauchen dieses Thema für die Uni, den Beruf? Sie wollen sich selbständig machen und müssen sich mit der Einnahme-Überschuß-
Rechnung beschäftigen? Dann ist dieser Kurs der Richtige für Sie!

Der Lehrgang bietet einen systematischen Einstieg in die Buchführung. Sie erlernen den kompetenten Umgang mit buchhalterischen Vorgängen. Alles wird praxisnah und im Zusammenhang mit dem gesamten betriebswirtschaftlichen Geschehen eines Unternehmens betrachtet und erklärt.

Der Lehrgang richtet sich an Personen mit wenigen oder veralteten kaufmännischen Kenntnissen, die jetzt Kenntnisse in der Buchhaltung benötigen.

Kursinhalt

Beginn 9.30 Uhr

  1. Buchhaltung – Für wen und warum wichtig?

Buchhaltung ist ein in sich logisch geschlossenes System, um der Erfolg und den Vermögensstand eines Unternehmens abzubilden.

Beispiel an der Tafel

  1. Damals und heute
  2. Damals – Mittelalter
  • Die Erfindung der doppelten Buchführung im Jahr 1494 wird dem italienischen Franziskanermönch Pacioli zugeschrieben. Diese italienische Form der doppelten Buchführung wurde mit der Zeit immer weiterentwickelt. Es entstand daraus eine deutsche, eine französische und eine amerikanische. Heute wird meistens nur noch die EDV-Buchführung angewandt, die sich aus den vorgenannten entwickelt hat.
  1. Heute – FA Recht Gob
  • Rechtliche Grundlagen
  • Wie soll es anders sein, auch für die Buchführung gibt es gesetzliche Bestimmungen, und zwar verteilt in unterschiedlichen Gesetzen. Es gibt zwei wichtige Gesetze, die etwas über die Buchführungspflicht aussagen. Dies ist das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung (AO).
  • Folgende vier Hauptgrundsätze, zu denen es viele weitere Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoB gibt, haben sich in der Vergangenheit bewährt und werden dies wohl auch in Zukunft tun Merksätze GoB: Wahrheit, Klarheit, Vorsicht, Wirtschaftlichkeit, lückenlos, zeitlich und sachlich geordnet. Es darf keine Buchung ohne Beleg erfolgen. (Wird häufig auch oberstes Gebot der Buchführung genannt.) Die Belege müssen mit einem Datum versehen sein und der Beleg muss rechnerisch richtig sein. • Der Inhalt der erfassten Geschäftsvorfälle muss formell und sachlich richtig sein. • Die Geschäftsvorfälle müssen zeitlich geordnet, vollständig und wahr sein. • Die verbuchten Geschäftsvorfälle müssen leicht nachprüfbar sein. • Es darf nicht mit Bleistift geschrieben und nicht radiert werden. Bei Korrekturen ist sauber durchzustreichen, so dass der ursprüngliche Vorgang erkennbar bleibt.
  1. Für wen ist Buchhaltung: Kleinunternehmer, Einnahme-Überschuss-rechner, Bilanzierer
  • Vorschriften für Kleinunternehmen, die entsprechend § 141 AO keinen der zwei nachfolgenden Beträge im Jahr überschreiten: • Umsätze von mehr als € 350.000,- tätigen oder • Gewinne von mehr als € 000,- erzielen unterliegen nur einer verminderten Buchführungspflicht. Hierzu gehört die Führung eines Kassenbuches, eines Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbuches sowie die Aufstellung eines Inventars und der Einnahmen-Überschussrechnung als Jahresabschluss. Dieselben Anforderungen gelten auch für Kleinunternehmer, deren Umsatz nicht mehr als 17500,00 Euro beträgt. Zusätzlich sind sie von den Regelungen des Umsatzsteuergesetzes befreit!
  • Die Bilanz – als ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines Kaufmanns – ist eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden eines Kaufmanns (§ 242 Abs. 1 HGB) zu einem bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Kontoform.
  • Bilanzaufbau: auf den linken Seiten der Bilanz steht das Vermögen (Aktiva), auf der rechten Seite der Bilanz stehen das Eigenkapital sowie die Schulden (Passiva). Die Schulden umfassen dabei insbesondere die Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen.
  • Für die Bilanz gilt die sogenannte Bilanzgleichung: Aktiva und Passiva – bzw. Vermögen und Kapital – sind immer gleich hoch (Begriff Bilanz vom italienischen bilancia für Waage).
  • Der Begriff Bilanz wird oft synonym verwendet für Jahresabschluss (der mindestens neben der Bilanz die GuV umfasst): man spricht von Bilanzanalyse, Bilanzprüfung oder Bilanzfälschung und meint dabei in der Regel Jahresabschlussanalyse, Jahresabschlussprüfung
  • Neben den oben dargestellten rechtlichen Vorschriften im HGB und der AO sind noch in einer Reihe anderer Gesetze Vorschriften zur Buchführung enthalten, die wir an dieser Stelle zumindest kurz nennen wollen: • Einkommensteuergesetz • Körperschaftsteuergesetz • Umsatzsteuergesetz • Steuerrichtlinien und Steuerverordnungen • GmbH-Gesetz • Aktiengesetz • Genossenschaftsgesetz • Strafgesetzbuch Im letztgenannten Gesetz ist in § 283 b festgelegt, dass man mit Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren verurteilt werden kann, wenn man die Buchführungspflicht verletzt. Hierzu gehört auch die Fälschung von Bilanzen.
  1. Welche Steuern sind zu beachten – UST. Est, GewSt, KöSt, GoB
  • Einkommensteuergesetz
  • Körperschaftsteuergesetz
  • Umsatzsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz

7.Was sind Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen bezeichnen eine Erhöhung des Geldvermögens. Das Geldvermögen setzt sich aus dem Zahlungsmittelbestand (Kasse und Sichteinlagen bzw. Bankguthaben) sowie den Geldforderungen abzüglich der Geldverbindlichkeiten zusammen.

Ausgaben: Verminderung des Geldvermögens (Geldvermögen = Zahlungsmittelbestand + Bestand an Geldforderungen - Bestand an Geldverbindlichkeiten). Eine Ausgabe liegt also beim Abfluss von Zahlungsmitteln und/oder beim Eingehen von Zahlungsverpflichtungen in Form von Geldverbindlichkeiten, z.B. beim Gütereinkauf auf Kredit, vor.

Pause 11.30 Uhr 15 Minuten

  1. Wie beginnen!
  1. Strukturaufbau Buha und Belegwesen
  • Geschäftskonto

Ausschließlich nur betriebliche Umsätze .- Einnahmen wie Ausgaben -über das Konto abwickeln

  • Kasse

Auf dem Konto „Kasse“ werden alle Geldbewegungen erfasst, die in bar vorgenommen werden.

  1. Sonstige Verträge

Mietverträge , Leasingverträge, Lastschriftverträge (Telekom, Energie, etc.Provisionsverträge)

  1. Barbelege

Sortieren und ablegen

  1. Belege sortieren

Bankbelege zu Bank, Kassenbelege zu Kasse

  1. Praxisübung
  1. Wie schreibe ich eine eigene Rechnung

Definition:

Die Rechnung ist ein Schriftstück, das der Lieferant dem Kunden zusendet mit der Einzelaufstellung der Kosten von gelieferten Produkten und Dienstleistungen mit der Bitte um Begleichung.

Bestandteile einer Rechnung

Eine Rechnung muss gem. § 14 UStG folgende Angaben enthalten:

  1. Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Das Ausstellungsdatum
  4. Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
  5. Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  6. Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
  7. Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  8. Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

9.

Anleitung, Handout, Praxistest

Mittagspause 13 Uhr 1 Stunde

  • Grundlagen der Buchhaltung
  1. EÜR, Bilanz, GoB

Einnahmeüberschussrechnung-Aufbau vs. Bilanz

  1. Soll und Haben

Soll und Haben sind die Bezeichnungen für die linke (Soll) bzw. rechte (Haben) Seite eines Kontos im kaufmännischen Rechnungswesen. Es handelt sich hier um rein buchhalterisch-technische Begriffe, die ihre eigentlichen Bedeutungen abgelegt haben.

 Beispiele

  1. Abschreibung, GWG

Unter Abschreibungen versteht man die Wertminderung durch Verbrauch („Werteverzehr„) bzw. die Abnutzung von Vermögensgegenständen im Rechnungswesen. Da die Abnutzungen über unterschiedlich lange Zeiträume erfolgen, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Anlagevermögen auf die Jahre der Nutzung (Abschreibungsdauer) verteilt. Die Abschreibungen vermindern als betrieblicher Aufwand den Gewinn eines Unternehmens und werden im Handelsrecht in § 253 HGB geregelt. Im Steuerrecht bezeichnet man diese als Absetzung für Abnutzung (§ 7 EStG).

GWG Geringwertige Wirschaftsgüter: abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (des Anlagevermögens), die selbstständiger Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Warenpreis ohne Vorsteuer, Nettowert) oder deren Einlagewert (Sacheinlage) für das einzelne Wirtschaftsgut netto 410 Euro - ab 2018 800 Euro - nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Pause 15.30 Uhr 15 Minuten

  1. Was kann oder will ich selbst machen?

Das Thema Buchhaltung ist für viele Gründer ein Buch mit sieben Siegeln. Und somit fragen sich viele Selbstständige: soll ich die Buchhaltung selber machen, arbeite ich mit einem Steuerberater oder nutze ich vielleicht ein Buchhaltungsprogramm?

Sammeln Sie Ihre Belege nun aber nicht einfach in einem Schuhkarton, sondern heften Sie sie lieber gleich richtig ab. Das ist zwar etwas zeitaufwändiger für Sie, doch auf diese Weise behalten Sie ganz nebenbei den Überblick über Ihre Geschäftsvorfälle und Ihr Steuerberater oder Buchhalter benötigt erheblich weniger Zeit zum Bearbeiten Ihrer Belege, was sich in der Regel kostensenkend auswirkt. Auch wenn Sie kein Experte für Buchhaltung sind, die richtige Vorbereitung der Belege für den Steuerberater oder Buchhalter ist einfacher als Sie vielleicht denken:

Diejenigen, die frisch an Bord der Selbstständigen sind, neigen zu einem drastischen Spardrang. In der Praxis wird dieser sichtbar am Willen, jedes Detail im Unternehmen selbst zu machen – Akquise, Angebotswesen, Auftragswesen, Vertrieb, Marketing und natürlich auch die Buchhaltung. Das spart schließlich Geld, was in einem neu gegründeten Unternehmen ohnehin noch nicht in Hülle und Fülle vorhanden ist.

Wer die Buchhaltung für sein Unternehmen in Eigenregie stemmen möchte, der sollte über das nötige Know-how verfügen. Dann kann es eine sehr wertige Angelegenheit sein, die Buchhaltung selbst zu machen. Es spart nicht nur Geld, die Buchhaltung selbst zu machen, sondern es hilft auch dabei, das Unternehmen von Grund auf kennenzulernen. Sie bekommen selbst ein Gefühl für Einnahmen und Ausgaben, für die Zahlungsmoral Ihrer Kunden und darüber, was für das Finanzamt an Steuern beiseitegelegt werden muss. Wer über die nötigen Kenntnisse verfügt oder zu Beginn der Selbstständigkeit lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen muss, sollte sich diesen Lerneffekt nicht entgehen lassen.

Was macht der Steuerberater

Bevor Sie diese Frage für sich beantworten, geht es zunächst um die Vorteile, wenn Sie die Buchhaltung an einen Fachmann abgeben. So können Sie mit etwas Vorbereitung gleich doppelt sparen.

  1. Die Zeit, die Sie nicht für die Buchhaltung benötigen, können Sie in Ihr Kerngeschäft investieren. Gerade in der Startphase eines Unternehmens ist Ihre eigene Arbeitszeit überaus wertvoll. Auf Ihrem Fachgebiet sind Sie kompetent und arbeiten vermutlich schnell und sicher. Vergeuden Sie jetzt nicht Ihre wertvolle Arbeitszeit in dem Glauben, sich mit der Anschaffung einer preiswerten Buchhaltungssoftware teure Steuerberater- bzw. Buchhaltungskosten sparen zu können. Auch Steuerberater und Buchhalter sind Fachleute auf ihrem Gebiet und arbeiten entsprechend kompetent und schnell. Die vermeintlich günstigere Software erledigt Ihre Buchhaltung noch lange nicht allein. Bis Sie sich mit den Grundlagen der Buchhaltung und der Software einigermaßen vertraut gemacht haben, hätte Ihr Steuerberater oder Buchhalter wahrscheinlich schon die Belege mehrerer Monate für Sie verbucht. Nutzen Sie Ihre wertvolle Zeit lieber für Ihr Kerngeschäft oder – falls es gerade nicht so gut läuft – für die Kundenakquise.

Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt.

  1. Welche Software passt zu mir?

Sollte man sich doch entscheiden, die Buchhaltung selbst zu erstellen ist beim Kauf eines Buchhaltungsprogramms unbedingt darauf achten, dass es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und vom Finanzamt anerkannt wird (Beschreibung beachten).

Ende 17 Uhr

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