Datenschutz - Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs

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Datenschutz - Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs

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Beschreibung

Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen.
Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur…

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Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen.
Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.

Dieses Seminar ist ein Angebot der PC-COLLEGE - Gruppe.

Inhalt:
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Drittlandstransfer mittels geeigneter Garantien u.a. Angemessenheitsbeschlüsse
  • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
  • Betrachtung relevanter Gesetze, Verordnungen und Richtlininen
  • - ePrivacy-RL, ePrivacy-VO
  • - TTDSG
  • - TKG
  • - TMG
  • - UWG
  • - KUG
  • - HGB
  • - AktG / GmbHG
  • Ärztliche- und Berufsschweigepflichten
  • - Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB
  • Grundlagen der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
  • Zweckbindung und Datenverarbeitung für eigene oder fremde Zwecke
  • Datenverarbeitung im Auftrag - Rechte, Pflichten, Konsequenzen und Haftung
  • Rechtliche Stellung, Aufgaben und Pflichten der behördlichen / betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Rechte der Betroffenen
  • Vorabkontrolle / Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Optisch-elektronische Überwachung (Video)
  • Informations- und Meldepflichten
  • Dokumentationspflichten (Verfahrensverzeichnis)
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • NDA's und sonstige Verpflichtungen
  • Private / betriebliche Internet- und E-Mail-Nutzung
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen nach BDSG
  • - IT-Grundschutz des BSI
  • - ISO/IEC 27001
  • - Anforderung an IT-/Datensicherheit
  • Externer Datenschutz und Datenschutzaudit
  • Haftung der Geschäftsführung
  • Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Tools und Hilfsmittel für Datenschutzbeauftragte

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