Datenschutz - Datenschutzbeauftragter (DSGVO) - Kompaktkurs
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Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur…
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Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.
Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Am 05. Juli 2017 wurde das am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 veröffentlicht. Dieses Gesetz ersetzt dann das bisherige BDSG, die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Diese Ausbildung berücksichtigt die DSGVO. Die Ausbildung zum Betrieblichen IT-Sicherheitsbeauftragten ist ein separater Kurs und nicht Inhalt dieses Trainings.
Dieses Seminar ist ein Angebot der PC-COLLEGE - Gruppe.
Inhalt:
- Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz
- - EU-DSGVO und BDSG (neu)
- - Anwendbarkeit und Öffnungsklauseln
- - Legaldefinitionen
- - Aktuelle Entscheidungen
- Rechenschaftspflicht
- - Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
- - Anforderungen an Einwilligungen
- - Informations- und Auskunftspflichten
- - Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- - Personalaktenführung
- - Nutzung von Kundendaten
- - Werbung
- - Löschkonzepte
- Datenschutz und Datensicherheit
- - Technische und organisatorische Maßnahmen
- - Cloud Computing und Office 365
- - Social Media
- - Private Nutzung von Internet und E-Mai
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- - Bestellung und Aufgaben
- - Rechte und Pflichten
- - Haftung
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Ihr Vorteil: erfahrene, zertifizierte Trainer -innen, die
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