ASR A5.2 und RSA 21 – Handlungshilfen und Lösungswege - Online

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25. Apr 2024

Beschreibung

ASR A5.2 und RSA 21 – Handlungshilfen und Lösungswege

Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist neben der sicheren Lenkung und Leitung des fließenden Verkehrs der Schutz der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Arbeitsschutzregeln sicher zu stellen. Der aktuelle Entwurf der ASR A5.2 zeigt Möglichkeiten auf, diesen Vorgaben angemessen gerecht zu werden. Hierbei steht der Grenzbereich zum fließenden Verkehr im Vordergrund, allerdings an vielen Stellen im Konflikt mit den RSA 21. Für die Planung und Umsetzung der Baustellensicherung ergibt sich dadurch die grundlegende Frage: Wer muss was tun damit beide Forderungen (Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Beschäftigten vor Ort)…

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ASR A5.2 und RSA 21 – Handlungshilfen und Lösungswege

Bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist neben der sicheren Lenkung und Leitung des fließenden Verkehrs der Schutz der Beschäftigten aufgrund der gesetzlichen Arbeitsschutzregeln sicher zu stellen. Der aktuelle Entwurf der ASR A5.2 zeigt Möglichkeiten auf, diesen Vorgaben angemessen gerecht zu werden. Hierbei steht der Grenzbereich zum fließenden Verkehr im Vordergrund, allerdings an vielen Stellen im Konflikt mit den RSA 21. Für die Planung und Umsetzung der Baustellensicherung ergibt sich dadurch die grundlegende Frage: Wer muss was tun damit beide Forderungen (Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und der Beschäftigten vor Ort) erfüllt werden? In diesem Seminar werden Sie für das Spannungsfeld ASR A5.2 und RSA 21 sensibilisiert, lernen Lösungsansätze kennen und erhalten Handlungshilfen für die tägliche Praxis.

Inhalte

  • Sensibilisierung, Einstimmung in das Thema
  • Grundlagen, Regelwerke RSA (StVO), Entwurf ASR A5.2, Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Handlungshilfe zur ASR A5.2
  • Konflikt Schnittstelle RSA 21 versus ASR A5.2
  • Lösungsansätze - Wer kann was tun? (Auftraggeber/Auftragnehmer)
  • „Andere geeignete Maßnahmen“ (ASR)?
  • Rechtzeitige Einbindung der Verkehrsbehörde, Baubehörde und Polizei
  • Beispiele für die Umsetzung

Zielgruppe

Bauhofleiter, Fachbereichsleiter Straßenbauverwaltungen, Bauleiter, Bauüberwacher, Ausschreiber, Ingenieur-Büros, Führungskräfte, die für die Arbeitssicherheit verantwortlich sind.

Schulungsnachweis

Schulungsbescheinigung und Sicherheitspass der MORAVIA Akademie bei Bedarf.

Gut zu wissen

Die Wichtigkeit der ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr) für den Schutz der Beschäftigten ist unbestritten, noch bevor der Entwurf gesetzlich verabschiedet ist und verbindlich gilt. Einige Bundesländer arbeiten bereits auf Grundlage dieses Entwurfs. Doch das aktuelle Nebeneinander der RSA 21 und des Entwurfs ASR A5.2 führt in der Praxis zu Fragen und Konflikten. Verantwortliche und ausführende Mitarbeiter vor Ort wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Welche Vorschrift hat Vorrang? Halbherzige Kompromisse erhöhen oft nur die Gefährdung. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Überblick zu den wesentlichen Anforderungen und Hilfe bei der praxisorientierten und rechtskonformen Umsetzung.

Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie nach Bedarf, Seminarunterlage, RSA/ZTV-SA Handausgabe, komplette Bewirtung der Teilnehmer (Tagungsgetränke, 2 Kaffeepausen, mittags Menü oder Lunchbuffet inkl. 1 Softgetränk). 

Seminardauer:

9:00 - ca. 16:30 Uhr

MORAVIA Qualität = Wissen + Erfahrung

Mit dem Besuch unserer Schulungen erwerben Sie die vom Gesetzgeber geforderten oder empfohlenen Nachweise und bringen Ihre Kenntnisse zu speziellen Einsatzgebieten auf den neuesten Stand. Die Fachgebiete der Moravia Akademie - Baustellensicherung, Straßen- und Tiefbau, Ladungssicherung, Gefahrgut und Arbeitsschutz – sind vielfältig und enthalten unzählige Vorschriften, Regelungen und Leitfäden: vom MVAS 99 über die VDI 2700 bis zum ADR. Unsere praxiserfahrenen Experten vermitteln die Sachverhalte so, dass sie einfach und regelkonform im Betriebsalltag umgesetzt werden können.

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