Sachkundelehrgang Rentenberater Münster 2024

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Sachkundelehrgang Rentenberater Münster 2024

MAH Management Advisory Heidelberg GmbH
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Startdaten und Startorte

placeMünster
15. Mai 2024 bis 7. Dez 2024
Details ansehen
event 15. Mai 2024, Münster, Lehrgangsphase 1
event 11. Juni 2024, Münster, Lehrgangsphase 2
event 9. Juli 2024, Münster, Lehrgangsphase 3
event 19. September 2024, Münster, Lehrgangsphase 4
event 16. Oktober 2024, Münster, Lehrgangsphase 5
event 13. November 2024, Münster, Lehrgangsphase 6
event 6. Dezember 2024, Münster, Lehrgangsphase 7

Beschreibung

Rentenberater zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist anspruchsvoll, vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde, vergleichbar mit der Tätigkeit von Rechtsanwälten, auf folgenden Gebieten:

  • Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
  • Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
  • im sozialen Entschädigungsrecht
  • dem übrigen Sozialversicherungsrecht und
  • Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Re…

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Rentenberater zu werden eröffnet Ihnen neue berufliche Perspektiven mit Alleinstellungsmerkmal. Die Tätigkeit eines Rentenberaters ist anspruchsvoll, vielseitig, chancenreich und nebst geschützter Berufsbezeichnung seit dem 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) geregelt. Rentenberater erbringen qualifizierte Rechtsdienstleistungen, aufgrund besonderer Sachkunde, vergleichbar mit der Tätigkeit von Rechtsanwälten, auf folgenden Gebieten:

  • Rentenberatung zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
  • Beratung zur berufsständischen und betrieblichen Altersversorgung
  • im sozialen Entschädigungsrecht
  • dem übrigen Sozialversicherungsrecht und
  • Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente (vgl. §10 RDG).

Um als Rentenberater registriert zu werden ist u.a. der Nachweis der theoretischen Sachkunde erforderlich. Auch dies ist im RDG und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) geregelt.

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