Besondere Personengruppen in der Entgeltabrechnung
Beschreibung
Seminarbeschreibung
Die Abrechnung sog. „Besonderer Personengruppen“ (unter anderem Geringfügig Beschäftigte, Studenten, Praktikanten, , Rentner etc.) nehmen in der Entgeltabrechnungspraxis eine große Rolle ein. Insbesondere die speziellen Vorschriften in der Sozialversicherung verursachen regelmäßig hohen Zeitaufwand und schaffen Unsicherheit über die korrekte Handhabung.
So wird es beispielsweise ab 1.1.2022 Neuregelungen bei „kurzfristig Beschäftigten“ geben. Obwohl diese Personen u.a. krankenversicherungsfrei beschäftigt sind, muss der Arbeitgeber dann angeben, wie der Arbeitnehmer während der Ausübung der kurzfristigen Beschäftigung krankenversichert ist. Der Nachweis des Krankenvers…
Frequently asked questions
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Seminarbeschreibung
Die Abrechnung sog. „Besonderer Personengruppen“ (unter anderem Geringfügig Beschäftigte, Studenten, Praktikanten, , Rentner etc.) nehmen in der Entgeltabrechnungspraxis eine große Rolle ein. Insbesondere die speziellen Vorschriften in der Sozialversicherung verursachen regelmäßig hohen Zeitaufwand und schaffen Unsicherheit über die korrekte Handhabung.
So wird es beispielsweise ab 1.1.2022 Neuregelungen bei „kurzfristig Beschäftigten“ geben. Obwohl diese Personen u.a. krankenversicherungsfrei beschäftigt sind, muss der Arbeitgeber dann angeben, wie der Arbeitnehmer während der Ausübung der kurzfristigen Beschäftigung krankenversichert ist. Der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Neu wird auch sein, dass die Minijobzentrale dem Arbeitgeber nach Eingang einer Anmeldung unverzüglich mitteilt, ob für den Beschäftigten weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder im vorausgehenden Kalenderjahr bestanden haben.
Zu Unsicherheiten führen ebenso regelmäßig die Beurteilungen von geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Minijobs), gerade auch im Zusammenhang mit der Prüfung der maximalen Verdiensthöhe bzw. einer möglichen Überschreitung der 450 EUR-Grenze.
Fragen ergeben sich möglicherweise auch bei der Entgeltabrechnung höher verdienender Arbeitnehmer, z.B. in welchen Fällen kann sich der Höherverdienende privat krankenversichern oder unter welchen Voraussetzungen kehrt der privat versicherte Höherverdienende aus der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Erfahrungsgemäß werden gerade diese besonderen Personengruppen bzw. diese Abrechnungsfälle gerne durch die SV-Prüfer der Rentenversicherung in Betriebsprüfungen aufgegriffen und auch häufig beanstandet.
Gerne können Sie Ihr individuelles Firmenseminar bausteinmäßig aus den Seminarinhalten zusammenstellen. Je nach gewünschten Inhalten und Schwerpunkten findet das Seminar an 1-2 Tagen statt.
Seminarthemen
- Geringfügig entlohnte Beschäftigungen ( Minijobs - 450 EUR)
- Kurzfristige Beschäftigungen
- Beschäftigungen (Werkstudentenstatus)
- Beschäftigung von Praktikanten (Schüler- und studentische Praktika)
- Beschäftigung von Rentnern (auch Flexi-Rentner und Hinzuverdienstregelungen)
- Höherverdienende Mitarbeiter (Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze)
- Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijobs)
- Pflichten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (Auskunfts- und Vorlagepflicht, Führung von Entgeltunterlagen)
- Individuelle firmenspezifische Besonderheiten
- Viele Beispiele und Übungen
Wodurch unterscheiden wir uns?
- Kleine Seminargruppen von maximal 15 Personen in unseren Seminaren.
- Hervorragende Referenten, die nicht nur fachlich, sondern auch pädagogisch geeignet sind.
- Faire Preise durch unseren schlanken Verwaltungsapparat.
- Langjährige Erfahrung im Seminargeschäft mit Referenzen der größten Firmen in Deutschland.
- Größte Flexibilität in der Durchführung - entweder als Online-Training/Online-Seminar oder als Präsenzschulung.
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