Betriebsbeauftragte für Abfall - Erwerb der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der AbfBeauftrV - Bundesweit staatlich anerkannter GRUNDLEHRGANG

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Betriebsbeauftragte für Abfall - Erwerb der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der AbfBeauftrV - Bundesweit staatlich anerkannter GRUNDLEHRGANG

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Beschreibung

„Betriebsbeauftragte für Abfall - Erwerb der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der AbfBeauftrV - Bundesweit staatlich anerkannter GRUNDLEHRGANG“ lautet der Titel des Fachseminar, welcher vom 28. Februar bis 04. März 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt.
In dem fünftägigen Seminar werden Grundzüge des KrWG, AbfBeauftrV sowie rechtliche Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft erläutert.

Die Teilnehmer erwerben die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten Fachkenntnisse, welche sie für die Aufgaben als Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen.

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„Betriebsbeauftragte für Abfall - Erwerb der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der AbfBeauftrV - Bundesweit staatlich anerkannter GRUNDLEHRGANG“ lautet der Titel des Fachseminar, welcher vom 28. Februar bis 04. März 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt.
In dem fünftägigen Seminar werden Grundzüge des KrWG, AbfBeauftrV sowie rechtliche Grundlagen der betrieblichen Abfallwirtschaft erläutert.

Die Teilnehmer erwerben die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten Fachkenntnisse, welche sie für die Aufgaben als Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen.

Zusammen mit den Referenten erarbeiten die Teilnehmer praxisbezogen die Themen, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich im jeweiligen Unternehmen erforderlich sind.

Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich sowie die Verantwortlichkeiten mit Rechten und Pflichten werden beleuchtet.

Durch die praxisgerechte Wissensvermittlung der Inhalte werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, das Erlernte unmittelbar in ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.

Programm

1. Tag 

09.00 Uhr Einführung 

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen,

10.00 Uhr Abfallhierarchie,

Grundpflichten (Vermeiden, Verwerten und Beseitigen von Abfall),

Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote,

Überlassungspflichten,

Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen,

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Rechte und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Beauftragung Dritter, 

Produktverantwortung,

11.30 Uhr Bedeutung von Abfallwirtschaftsplänen und Abfallvermeidungsprogrammen,

Abfallrechtliche Überwachung

12.30 Uhr Register- und Nachweispflichten,

13.00 Uhr Mittagspause

13.45 Uhr Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen,

Kennzeichnung von Fahrzeugen,

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

Anforderungen an Abfallbeauftragte sowie ihre Rechte und Pflichten sowie

16.00 Uhr Bußgeldvorschriften,

16.30 Uhr Ende des 1. Tages

2. Tag

Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen

09.00 Uhr Abfallverzeichnisverordnung und Nachweisführung

Vorabkontrollen und Entsorungsnachweise

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Verbleibskontrollen und Begleitschein/Übernahmescheine

12.15 Uhr Elektronische Nachweisführung

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr Abfallregister für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr POP-Abfall-ÜberwV , PCBAbfallV und Nachweisführung

Sonstiges

16.30 Uhr Ende des 2. Tages

3. Tag

Auf Grund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen

09.00 Uhr Anzeige- und Erlaubnisverordnung

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Entsorgungsfachbetriebeverordnung, Abfallbeauftragtenverordnung

12.15 Uhr AltölV, HKWAbfV, KlärschlammV, AltfahrzeugeV, BioabfallV, GewinnungsAbfV

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr GewerbeabfallV, AltholzV, VerpackV,

14.45 Uhr Kaffeepause

Weitere abfallrechtliche Regelungen

15.00 Uhr Elektro- und Elektronikgesetz

Batteriegesetz

Lernerfolgskontrolle mittels Multiple-Choice-Test

16.30 Uhr Ende des 3. Tages

4. Tag

Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen

09.00 Uhr Chemikalienrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Seuchen-/Hygienerecht

09.45 Uhr Baurecht, Immissionsschutzrecht, Zulassung von Anlagen

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgutrecht

12.45 Uhr Grenzüberschreitende Abfallverbringung

13.00 Uhr Abfall-Landesrecht, Satzungsrecht, Verwaltungsvorschriften,Vollzugshilfen, Techn. Anleitungen, Merkblältter und Regeln

13.45 Uhr Mittagspause

14.45 Uhr Betriebliche Risiken, Haftung und Versicherung

15.30 Uhr Kaffeepause

15.45 Uhr Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen,

Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung,

16.30 Uhr Ende des 4. Tages

5. Tag

09.00 Uhr Arbeitsschutz

09.45 Uhr Deponieverordnung,Versatzverordnung

10.30 Uhr Kaffeepause

10.45 Uhr EU-rechtliche Grundlagen

Inter- und supranationale Übereinkommen

11.45 Uhr Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen

Anforderungen, Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten

12.30 Uhr Anforderungen an Abfallbeauftragte, Bestellung

13.00 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr Rechte und Pflichten der Abfallbeauftragten

15.15 Uhr Kaffeepause

15.30 Uhr Praxishilfen zur Tätigkeit des Abfallbeauftragten

Lernerfolgskontrolle mittels Multiple-Choice-Test

16.45 Uhr Verabschiedung


Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.


Teilnahmegebühr: 1.874€ (MwSt.-frei)


Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A220228.pdf

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