Zulässigkeit der sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG

Zulässigkeit der sofortigen Unterbringung nach dem PsychKG

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Beschreibung

Die Fälle einer notwendigen sofortigen Unterbringung kommen in der Praxis immer häufiger vor. Die gerufene Polizei entscheidet oftmals, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKG" hinzuzuziehen. Ordnet die Behörde im Einzelfall unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung freiheitsentziehende Maßnahmen an (Zwangseinweisung in die Psychiatrie), so werden elementare und grundgesetzlich verbriefte Rechte eines Menschen beschnitten. Um als Behördenmitarbeiter rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig zu werden, sind umfangreiche Kenntnisse zum PsychKG NRW unerlässlich.

In der Fortbildungsveranstaltung werden die vielfältigen Aspekte der komplexen Thematik aus der Sicht

  • des Geric…

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Die Fälle einer notwendigen sofortigen Unterbringung kommen in der Praxis immer häufiger vor. Die gerufene Polizei entscheidet oftmals, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKG" hinzuzuziehen. Ordnet die Behörde im Einzelfall unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung freiheitsentziehende Maßnahmen an (Zwangseinweisung in die Psychiatrie), so werden elementare und grundgesetzlich verbriefte Rechte eines Menschen beschnitten. Um als Behördenmitarbeiter rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig zu werden, sind umfangreiche Kenntnisse zum PsychKG NRW unerlässlich.

In der Fortbildungsveranstaltung werden die vielfältigen Aspekte der komplexen Thematik aus der Sicht

  • des Gerichts: Darstellung des rechtlichen Verfahrens einschließlich Rechtsmittel, Ablauf bei Gericht und in der Klinik; Rechte des Patienten in der Klinik, Rechte der Klinik im Rahmen der Behandlung (Fixierung, Zwangsmedikation),
  • des begutachtenden Arztes: Welches Verhalten ist normal, was ist nicht (mehr) normal? Typische psychische Erkrankungen (Psychosen, Neurosen, Depressionen, Manie, Demenz, Suchterkrankung, Suizidalität, präsuizidales Syndrom) sowie
  • der einweisenden Ordnungsbehörde: Wann muss ein Patient eingewiesen, wann darf er nicht eingewiesen werden (rechtlicher Rahmen)? Erörterung der verschiedenen Problematiken, die im praktischen Einsatz vor Ort auftreten (können): Wer ist vor Ort verantwortlich? Abgrenzung zur Zuständigkeit anderer Stellen, Zusammenarbeit mit der Polizei, mit dem Arzt und dem Rettungsdienst etc. diskutiert.

Die nachfolgenden Schwerpunkte sind beispielhaft zu verstehen und können durch Problemsituationen der Praxis ergänzt werden.

Achtung: TeilnehmerInnen können uns Fragen vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de zusenden, zu denen sie eine Antwort wünschen.


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