Workshop PsychKG – Detaillierte Bearbeitung praktischer Fälle
Die Fälle einer notwendigen sofortigen Unterbringung kommen in der Praxis häufig vor. Die gerufene Polizei entscheidet oftmals, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKG" hinzuzuziehen. Ordnet die Behörde im Einzelfall unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung freiheitsentziehende Maßnahmen an (Zwangseinweisung in die Psychiatrie), so werden elementare und grundgesetzlich verbriefte Rechte des Betroffenen beschnitten. Um als Behördenmitarbeiter stets rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig werden zu können, sind die notwendigen Kenntnisse zum PsychKG NRW unerlässlich.
Im Workshop wird in vielfältigen Fallgestaltungen die Komplexität der Thematik aus der Sicht
- des Geric…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Fälle einer notwendigen sofortigen Unterbringung kommen in der Praxis häufig vor. Die gerufene Polizei entscheidet oftmals, die Ordnungsbehörde zwecks "Prüfung PsychKG" hinzuzuziehen. Ordnet die Behörde im Einzelfall unverzüglich und ohne gerichtliche Entscheidung freiheitsentziehende Maßnahmen an (Zwangseinweisung in die Psychiatrie), so werden elementare und grundgesetzlich verbriefte Rechte des Betroffenen beschnitten. Um als Behördenmitarbeiter stets rechtssicher, verantwortungsvoll und schnell tätig werden zu können, sind die notwendigen Kenntnisse zum PsychKG NRW unerlässlich.
Im Workshop wird in vielfältigen Fallgestaltungen die Komplexität der Thematik aus der Sicht
- des Gerichts: Darstellung des rechtlichen Verfahrens einschließlich Rechtsmittel, Ablauf bei Gericht und in der Klinik; Rechte des Patienten in der Klinik, Rechte der Klinik im Rahmen der Behandlung (Fixierung, Zwangsmedikation),
- des begutachtenden Arztes: Welches Verhalten ist normal, was ist nicht (mehr) normal? Typische psychische Erkrankungen (Psychosen, Neurosen, Depressionen, Manie, Demenz, Suchterkrankung, Suizidalität, präsuizidales Syndrom) sowie
- der einweisenden Ordnungsbehörde: Wann muss ein Patient eingewiesen, wann darf er nicht eingewiesen werden (rechtlicher Rahmen)? Erörterung der verschiedenen Problematiken, die im praktischen Einsatz vor Ort auftreten (können): Wer ist vor Ort verantwortlich? Abgrenzung zur Zuständigkeit anderer Stellen, Zusammenarbeit mit der Polizei, mit dem Arzt und dem Rettungsdienst etc. diskutiert.
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
