Weiterentwicklung der Schulstruktur NRW – Aufgaben der Schulverwaltung
Aufgrund des demografischen Wandels nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Bereich ab. Die Zahl der Schulstandorte verringert sich voraussichtlich zeitverzögert, was dazu führt, dass die Schulstandorte kleiner werden und damit schulorganisatorisch schwieriger zu handhaben sind; das Angebot der Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler und somit die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden eingeschränkt.
Daneben ist ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern zu beobachten. Sie entscheiden sich in der Tendenz verstärkt für Schulformen, die den Bildungsweg für ihre Kinder länger offen halten und den Schülerinnen und Schülern die …
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Aufgrund des demografischen Wandels nimmt die Zahl der Schülerinnen und Schüler im allgemein bildenden Bereich ab. Die Zahl der Schulstandorte verringert sich voraussichtlich zeitverzögert, was dazu führt, dass die Schulstandorte kleiner werden und damit schulorganisatorisch schwieriger zu handhaben sind; das Angebot der Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler und somit die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule werden eingeschränkt.
Daneben ist ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern zu beobachten. Sie entscheiden sich in der Tendenz verstärkt für Schulformen, die den Bildungsweg für ihre Kinder länger offen halten und den Schülerinnen und Schülern die Chance auf vielfältige Abschlüsse mit mehr Berechtigungen bieten. Insbesondere die Hauptschule ist von diesen Entwicklungen betroffen, sodass es immer schwieriger wird, ihrer in der Landesverfassung enthaltenen institutionellen Garantie Rechnung zu tragen.
Um langfristig ein gerechtes, leistungsfähiges, umfassendes und wohnortnahes Schulangebot gewährleisten zu können, wird neben den heutigen Schulformen der Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule) oder mit Sekundarstufe I und Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule) die Sekundarschule als weitere Schulform der Sekundarstufe I im Schulgesetz NRW verankert.
Teilnehmerlinnen der Veranstaltung werden intensiv über die neuen Strukturen und den rechtlichen Hintergrund informiert. Die Fortbildung richtet sich an Verantwortliche, die die Vorgaben des Änderungsgesetzes in der Schulverwaltung umsetzen müssen.
Achtung: Teilnehmer und Teilnehmerinnen können uns Fragen vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de zusenden, zu denen sie eine Antwort wünschen.
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