Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen 2014
Die Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Wahlämter haben die Wahlen der Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen vorzubereiten und durchzuführen. In einigen Kommunen kommt die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten/innen hinzu. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die parallel zur Kommunalwahl zu organisierende Europawahl dar.
Die Organisation einer Kommunalwahl ist dabei nicht nur wegen der erhöhten Eigenverantwortung der kommunalen Wahlorgane und Wahlbehörden von besonderer Bedeutung. Unter Einbeziehung der vielfältigen gesetzlichen Neuerungen, insbesondere durch die aktuellen Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, geht der Referent auch auf Unterschiede zu anderen Wa…
Es wurden noch keine FAQ hinterlegt. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Wir helfen gerne weiter!
Die Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Wahlämter haben die Wahlen der Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen vorzubereiten und durchzuführen. In einigen Kommunen kommt die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten/innen hinzu. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die parallel zur Kommunalwahl zu organisierende Europawahl dar.
Die Organisation einer Kommunalwahl ist dabei nicht nur wegen der erhöhten Eigenverantwortung der kommunalen Wahlorgane und Wahlbehörden von besonderer Bedeutung. Unter Einbeziehung der vielfältigen gesetzlichen Neuerungen, insbesondere durch die aktuellen Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, geht der Referent auch auf Unterschiede zu anderen Wahlen - insbesondere zur Europawahl - ein.
In der Fortbildungsveranstaltung werden die einschlägigen Vorschriften und Rechtsprechung intensiv erläutert und diskutiert. Ziel ist es, mit den rechtlichen Vorgaben in der Praxis umgehen zu können und für anstehende Wahlen die notwendige Handlungssicherheit zu erlangen.
Der Referent ist Professor an der FHöV NRW. Vor seiner Berufung war er in der Kommunalverwaltung tätig. Er ist Autor zahlreicher kommunalrechtlicher Bücher und Aufsätze sowie Herausgeber einer Kommentierung zu diesem Themenkomplex. Als Sachverständiger ist er von Parlamenten zu Novellierungen des Kommunalrechts hinzugezogen worden.
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