Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2013

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Die Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Wahlämter haben im Jahr 2013 die Wahl des 18. Deutschen Bundestages vorzubereiten und durchzuführen. Die Organisation einer Bundestagswahl ist dabei nicht nur wegen der höheren Wahlbeteiligung von besonderem Interesse.
Unter Einbeziehung der vielfältigen gesetzlichen Neuerungen insbesondere durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 und der aktuellen Rechtsprechung wird im Seminar die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl aus kommunaler Sicht behandelt. Der Referent geht insbesondere auf Unterschiede zu anderen Wahlen ein. Typische Fehlerquellen (z. B. Vertauschung von Stimmzetteln, Aufbewah…

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Weiterer Termin:

Die Leiter/innen und Mitarbeiter/innen der Wahlämter haben im Jahr 2013 die Wahl des 18. Deutschen Bundestages vorzubereiten und durchzuführen. Die Organisation einer Bundestagswahl ist dabei nicht nur wegen der höheren Wahlbeteiligung von besonderem Interesse.
Unter Einbeziehung der vielfältigen gesetzlichen Neuerungen insbesondere durch das 19. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 und der aktuellen Rechtsprechung wird im Seminar die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl aus kommunaler Sicht behandelt. Der Referent geht insbesondere auf Unterschiede zu anderen Wahlen ein. Typische Fehlerquellen (z. B. Vertauschung von Stimmzetteln, Aufbewahrung von Wahlbriefen, Verzögerung durch Postdienstleister, Nichterscheinen von Wahlhelfern etc.) werden aufgezeigt und Vermeidungskonzepte vorgestellt.
Die nebenstehenden Schwerpunkte sind beispielhaft zu verstehen und können durch aktuelle Probleme der Praxis ergänzt werden. Achtung: Teilnehmerinnen und Teilnehmer können uns Themenschwerpunkte vorab per Post oder Email unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de zusenden.

Referent: Prof. Dr. jur. Frank Bätge
Der Referent ist Professor an der FHöV des Landes NRW. Vor seiner Berufung war er in der Kommunalverwaltung tätig. Er ist Autor zahlreicher wahlrechtlicher Bücher und Aufsätze. Als Sachverständiger ist er vom Landtag NRW zu Novellierungen des Wahlrechts hinzugezogen worden.


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