Verpflichtungen anderer und Übergang von Ansprüchen

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Beschreibung

Haben Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des anderen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.

Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, d…

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Haben Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des anderen, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären.

Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 SGB I ist, kann der Träger der Sozialhilfe durch schriftliche Anzeige an den anderen bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen auf ihn übergeht.

TeilnehmerInnen erwerben notwendige Kenntnisse zu vorrangigen Verpflichtungen anderer und zum Verwaltungserfahren. Wie aus den nebenstehenden Themenschwerpunkten zu erkennen ist, werden die einzelnen Regelungen aufgezeigt, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert entscheiden zu können.

Die Fortbildung richtet sich vorrangig an Mitarbeiter/innen der Jobcenter bzw. Sozialämter, die in der Sachbearbeitung tätig sind.

Die nachfolgend aufgeführten Themenschwerpunkte werden erörtert und Kenntnisse hierzu vertieft. Auf Wunsch der Teilnehmer/innen können weitere Themen aufgenommen werden.

Die Fortbildung bietet ein Informations- und Diskussionsforum, um mit den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten eine fehlerfreie Rückabwicklung in der Praxis durchführen zu können.

Benötigte Arbeitsmittel: SGB II, X und XII.

Achtung: Alle TeilnehmerInnen können uns vorab per Post oder E-Mail unter der Adresse Heidi.Pauls@ifV.de Fragen zusenden, auf die sie in der Veranstaltung eine Antwort wünschen.


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