Verhängung von Disziplinarmaßnahmen sowie Klage- und Disziplinarverfahren

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Beschreibung

Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten des BeamtStG, LBG oder sonstiger Vorschriften verletzen. Auch ein Verhalten aktiver Beamter außerhalb des Dienstes ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Selbst bei Ruhestandsbeamten bzw. früheren Beamten kann ausnahmsweise ein Dienstvergehen vorliegen. Die Einzelheiten über die Verfolgung von Dienstvergehen regelt das Landesdisziplinargesetz. Zum Disziplinarrecht gehören alle Möglichkeiten des Dienstherrn auf Dienstvergehen (materielles Disziplinarrecht) de…

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Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten des BeamtStG, LBG oder sonstiger Vorschriften verletzen. Auch ein Verhalten aktiver Beamter außerhalb des Dienstes ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen. Selbst bei Ruhestandsbeamten bzw. früheren Beamten kann ausnahmsweise ein Dienstvergehen vorliegen. Die Einzelheiten über die Verfolgung von Dienstvergehen regelt das Landesdisziplinargesetz. Zum Disziplinarrecht gehören alle Möglichkeiten des Dienstherrn auf Dienstvergehen (materielles Disziplinarrecht) den entsprechenden Verfahrensregeln (formelles Disziplinarrecht) zu reagieren.

Die Entscheidung über die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwere des Dienstvergehens. Das Persönlichkeitsbild der Beamtin / des Beamten ist dabei angemessen zu berücksichtigen. Ferner soll berücksichtigt werden, in welchem Umfang das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit beeinträchtigt worden ist.

Teilnehmer/innen der Veranstaltung erwerben allgemein und zu den gesetzlichen Änderungen die notwendigen Kenntnisse, um Disziplinarverfahren einleiten und zum Abschluss bringen zu können.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Disziplinarentscheidungen treffen. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen, um Maßnahmen rechtlich fundiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung treffen zu können.

Notwendige Gesetze: BeamtStG, LBG und LDG.


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